habe folgendes Problem, bei dem ich Eure Hilfe benötigen würde.
Wir vertreten unsere Mandantin im Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich Verteilungsverfahren. Nachdem wir auch noch eine zukünftige Eigentümergrundschuld gepfändet haben, wird die Forderung unserer Mandantin bei der Verteilung berücksichtigt.
Die Forderung unserer Mandantin beläuft sich auf rund € 35.000,00. Wir werden nun im Verteilungstermin etwa € 17.000,00 erhalten, d.h. bei unserer Mandantin sind nicht alle Kosten gedeckt.
Da die Rechtsschutz-Versicherung in den vergangenen Jahren insgesamt drei ZV-Maßnahmen bezahlt hat, fragen sie fleißig an, wann mit einer Rückerstatung zu rechnen sei.
Mir schwebt jetzt im Hinterkopf rum, dass die Rechtsschutz erst etwas bekommt, wenn der Mandant voll befriedigt wurde (Quotenvorrecht). Da unsere Mandantin nicht alles bekommt, geht die RS leer aus.
Habe ich das richtig verstanden? Will mich nicht mit denen anlegen
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Liebe Grüße und einen streßfreien Tag,
Susanne