ZVA (mit eV) - ein Jahr vergangen, was tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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impuLs
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#1

27.10.2008, 10:47

Sachverhalt im Kurzen:

Wir haben ZVA mit eV gestellt. GV konnte Schuldner jedoch nie antreffen und hat somit Termin zur Abnahme der eV anberaumt. Hier tauchte der Schuldner natürlich - unentschuldigt - nicht auf. Soweit, sogut. Dann wurde wie beantragt Haftbefehl erlassen. GV also mit Haftbefehl nochmals zu Schuldner, Schuldner wiedermal nicht angetroffen.

So.. Nachdem die Zwangsöffnung der Wohnung ca. 250,00 € kostet, nicht sicher ist, dass dadurch der Schuldner angetroffen werden wird [Wohnung ist eig. von Mutter, jedoch hat Schuldner keine eigene...] und die Forderung nicht sooo hoch ist, wurde vereinbart, dass wir die Sache ein Jahr ca. liegen lassen und danach nochmals versuchen, den Schuldner zu erwischen. Der GV schickte uns also alle Unterlagen zurück.

Meine Frage: Wen muss ich nun mit welchen Unterlagen wie anschreiben, dass das Verfahren wieder anläuft? Reicht da ein "formloses Schreiben" an den GV oder muss ich einen "neuen Antrag" stellen? Und wenn, an wen geht das Ganze?

Vielen Dank!
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romex
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#2

27.10.2008, 10:48

Also erst einmal solltest Du eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen! Und dann ist es - leider - ein neuer Auftrag, in den Du aber alle bisherigen Kosten und Auslagen mit einbeziehen musst!!!
Liebe Grüße,
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puppa2402
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#3

27.10.2008, 10:50

Ich würde jetzt ersteinmal beim zuständigen AG prüfen, ob der Schuldner nicht zwischenzeitlich die e.V. abgegeben hat. Wenn nicht und er noch unter der angegebenen Adresse wohnt, würde ich die Unterlagen mit aktuellem Foko an den GVZ schicken zwecks Verhaftung. Denn den Haftbefehlt hast Du ja noch.
Liebe Grüße
puppa

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dutzi
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#4

27.10.2008, 10:51

da kann ich romex nur zustimmen. Musst erneut den ZV-Auftrag machen.
Schöne Grüßle Bild

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impuLs
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#5

27.10.2008, 10:52

Also nach Prüfung der Adresse und ob er die eV zwischenzeitlich abgegeben hat, schick ich also einen Verhaftungsauftrag an den GV. vielen Dank für die schnelle Hilfe ;)
HIMI
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#6

27.10.2008, 11:02

soweit OK, die Aktualität der Adresse prüft Du aber besser mit einer PAK. EMA sagt nur etwas über den Stand der amtlichen Meldung aus aber nichts über den tatsächlichen Aufenthaltsort.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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puppa2402
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#7

27.10.2008, 11:10

@ himi: :zustimm
Ich würde da auch eher die PAK empfehlen.
Liebe Grüße
puppa

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