Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Es steht die Zwangsversteigerung einer Immobilie an. In Abt. III des Grundbuches sind im ersten Rang -gleichrangig - zwei verschiedene Gläubiger A und B eingetragen.
Die ZV wird von Gläubiger A betrieben, Gläubiger B ist der ZV beigetreten.
Wie würde es im ZV-Termin aussehen, wenn Gläubiger A mit dem gebotenen Betrag nicht einverstanden ist, Gläubiger B jedoch mit dem Betrag einverstanden ist. Kann der Zuschlag erteilt werden oder muss er versagt werden?
Ich habe hierzu schon zwei Rechtspfleger befragt und leider auch zwei verschiedene Antworten bekommen.
Kann mir jemand genaue Auskunft geben?
Gruss
AnjaZ