Zinsverjährung bei Teilvollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

18.09.2008, 11:08

Hallo!

Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe. Hoffe, dass ich hier nix übersehen hab und das Thema gabs schon mal. Wenn ja, dann sorry im Voraus.

Es geht um einen normalen Zahlungstitel, bei dem jetzt Zinsverjährung droht und wir wollen eigentlich erstmal nur einen Teil der aufgelaufenen Zinsen vollstrecken.
Die Frage: Verjähren die restlichen Zinsen, wenn ich nur einen Teil vollstrecke?

Wäre echt supi, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich hab schon gesucht und nichts gefunden, bin aber auch kein Experte auf dem Gebiet.
Danke schon mal!
Ernie

#2

18.09.2008, 17:25

Auszug aus "Zwangsvollstreckung für Anfänger":

Bei Vollstreckung von Teilforderungen ist zu beachten, dass die titulierten Zinsen gemäß §§ 197, 195 BGB innerhalb von drei Jahren verjähren und ein Neubeginn nach § 212 BGB nur durch eine Vollstreckungshandlung erreicht werden kann. Es ist also darauf zu achten, dass die Zinsen, die zu verjähren drohen, bei der Vollstreckung von Teilforderungen geltend gemacht werden.
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dieJenny
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#3

20.10.2008, 16:30

Hab das gleiche Problem gerade...
Ich kann doch dann am besten einen ZV-Auftrag nur wegen der Zinsen machen oder? Der Mandant möchte diese ja nur von der Verjährung retten...
StineP

#4

20.10.2008, 16:52

dass die Zinsen, die zu verjähren drohen, bei der Vollstreckung von Teilforderungen geltend gemacht werden.
steht doch ziemlich deutlich da
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