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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#2

17.10.2008, 11:20

Ich schicke grundsätzliche keine Kopie des Titels mit ...
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jacqueline k
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#3

17.10.2008, 12:03

:zustimm butterflybabe ! bei einem Vorläufer schick ich auch nie irgendwas mit.
:blumen
Blumige Grüße
Stefan1980
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#4

17.10.2008, 12:11

Genau, beim Zahlungsverbot müssen keine Anlagen, Titel oder sonstiges beigefügt werden.

Was meinst du denn mit dem 2. vorläufigen Zahlungsverbot?
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Pepsi
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#5

18.10.2008, 11:46

:zustimm

@Stefan: na ein 2. eben.... 1,2, 3 du weißt schon :ichmussweg
Stefan1980
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#6

20.10.2008, 12:08

ein weiteres Zahlungsverbot verlängert nicht das erste Zahlungsverbot.
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Pepsi
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#7

20.10.2008, 13:38

das war ja nicht die Frage
Stefan1980
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#8

20.10.2008, 15:59

Naja, die Frage hörte sich so an, als ob auf ein bestehendes Zahlungsverbot ein weiteres bezüglich der selben Pfändung folgen sollte. Aber ist ja auch egal :)
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Pepsi
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#9

20.10.2008, 16:07

es ist ja nett dass du dir Sorgen machst, aber das war eben nicht die Frage.. man kann ja 10 VZV schicken, bleibt einem unbenommen, wenn man den Schuldner ärgnern will
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