Frist zur Zahlung von Gerichtskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jennifer88
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#11

17.10.2008, 10:02

Wie ist das denn eigentlich bei einer Klage? Gibt es da dann auch keine Frist zur Gerichtskosteneinzahlung außer halt die Verjährung des Anspruchs?
gkutes

#12

17.10.2008, 10:03

deine klage wird ohne gk-zahlung nicht an den beklagten zugestellt!
Jennifer88
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#13

17.10.2008, 10:06

Das heisst dann ist die Klage nur anhängig aber nicht rechtshängig. Aber man muss die Klage dann nicht nochmal einreichen und kann einfach irgendwann die Gerichtskosten zahlen und dann müsste es normal weitergehen oder?
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Pepsi
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#14

18.10.2008, 12:00

nach 6 Monaten wird die Akte weggelegt beim Gericht.. k.a. ob dann noch eine Zahlung der GK geht
Jennifer88
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#15

20.10.2008, 10:39

Wann ist denn Anfang der Frist. Ich denke mal nach Erstellungsdatum also Einreichung oder?
Oder das Datum wo die Gerichtskosten angefordert werden?
Jennifer88
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#16

20.10.2008, 10:51

Habe es doch schon herausgefunden. Habe mit dem Gericht telefoniert. Also die Frist ist 6 Monate und beginnt mit Anforderung der Gerichtskosten vom Gericht. Danach wird die Akte weggelegt.
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#17

20.10.2008, 13:46

und dann sind deine GK futsch?
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