Frist zur Zahlung von Gerichtskosten
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Wie ist das denn eigentlich bei einer Klage? Gibt es da dann auch keine Frist zur Gerichtskosteneinzahlung außer halt die Verjährung des Anspruchs?
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Das heisst dann ist die Klage nur anhängig aber nicht rechtshängig. Aber man muss die Klage dann nicht nochmal einreichen und kann einfach irgendwann die Gerichtskosten zahlen und dann müsste es normal weitergehen oder?
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Wann ist denn Anfang der Frist. Ich denke mal nach Erstellungsdatum also Einreichung oder?
Oder das Datum wo die Gerichtskosten angefordert werden?
Oder das Datum wo die Gerichtskosten angefordert werden?
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Habe es doch schon herausgefunden. Habe mit dem Gericht telefoniert. Also die Frist ist 6 Monate und beginnt mit Anforderung der Gerichtskosten vom Gericht. Danach wird die Akte weggelegt.