Zwangsvollstreckung bei Gesamtschuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunsanni
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#1

20.10.2008, 11:33

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu hier. Hab meine Ausbildung im Juli beendet und hatte leider wenig Glück mit ZVs in meinen Kanzleien.

Also ich hab 2 Schuldner die Gesamtschuldnerisch haften. Dass ich die RA-Gebühren pro Schuldner bekomme ist mir klar, nur weiß ich nicht wie ich die Hauptforderung und die festgesetzten Kosten für MB behandeln bzw. einbuchen soll. :(

Arbeite mit Haufe Kanzlei Office.

Ich hoffe dass mir einer von euch helfen kann. Bin kurz vorm verzweifeln.

Danke
susannen aus s.

#2

20.10.2008, 11:43

Wie du das buchungstechnisch hinkriegst, weiß ich auch nicht, das Programm kenne ich nicht. Die Hauptforderung und die festgesetzten Kosten gelten ebenfalls in voller Höhe gegen die Schuldner. Bei RA-Micro werden 2 Schuldner in das Forderungskonto aufgenommen. Bei Buchung wird abgefragt, ob die Forderung für beide Schuldner gelten soll. Das muss man nur bejahen und dann klappt es auch mit der Buchung. Vielleicht musst du mal ausprobieren, ob dein Programm dich ähnliches fragt.
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Smilie
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#3

20.10.2008, 11:47

:welcome hier!

Kann leider beim Problem nicht helfen - vielleicht sollte man es in den Programm-Thread verschieben.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
sunsanni
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#4

20.10.2008, 11:58

Danke für die schnelle antwort.

ich werds mal versuchen, ob mein Programm des kennt.

sonst muss ich nochmal versuchen meine kollegin zu erwischen.
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romex
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#5

20.10.2008, 11:59

Wieso bekommst Du bei zwei Schuldnern zwei RA-Gebühren??? Verstehe ich nicht!!! :?:
Liebe Grüße,
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sunsanni
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#6

20.10.2008, 12:13

weil es so in der Zwangsvollstreckung geregelt ist, dass man bei mehreren Auftraggebern die Erhöungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bekommt, aber bei mehreren Schuldner werden die RA-Gebühren pro Schuldner angesetzt, weil man auch gegen beide die ZV eingeleitet hat. ist glaub ich auch in den §§ 16- 19 RVG beschrieben, dass des mehrere Angelegenheiten sind.

LG
sunsanni
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romex
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#7

20.10.2008, 12:14

Du hast Schuldner geschrieben!!! Da bin ich ehrlich gesagt nicht davon ausgegangen, dass das die Auftraggeber sind!!! Das war nicht erkennbar!
Liebe Grüße,
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sunsanni
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#8

20.10.2008, 12:16

oh sry. wir vertreten die gläubiger.
susannen aus s.

#9

20.10.2008, 12:18

Du hast es nicht richtig verstanden, während du bei den Auftraggebern die Erhöhung bekommst, erhältst du bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen Gesamtschuldner = hier 2, für jeden Schuldner gesondert Gebühren, auch wenn nur ein Vollstreckungsauftrag gemacht wird!!!
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