Sicherungshypothek und Gehaltspfändung
Ich soll gleichzeitig eine Sicherungshypothek eintragen lassen und einen PfÜB zur Gehaltspfändung beantragen - hab aber nur eine vollstreckbare Ausfertigung. Brauch ich nun eine zweite vollstreckbare Ausfertigung oder geht das auch so?
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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jupp du bringst mich jetz grad durcheinander.. beantragt man die Sicherungshypo nicht direkt beim Grundbuchamt? also wären Grundbuchamt und ZV Gericht zuständig..
wenns dasselbe AG ist, würde ich den einen Antrag mit dran tackern und darum bitten ihn nach Erlass mit dem Titel zusammen weiter zu reichen
wenns dasselbe AG ist, würde ich den einen Antrag mit dran tackern und darum bitten ihn nach Erlass mit dem Titel zusammen weiter zu reichen
Wenn der Grundbesitz in Hamburg liegt und der Schuldner in Bremen wohnt?
Deshalb meine Frage.
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dann reicht eine mit dem Hinweis, dass Originaltitel bei den Grundbuchakten liegt. Sicherungshypothek auf jeden Fall vorrangig behandeln.
Im übrigen Herzlich willkommen hier
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