Auskunft Drittschuldner - Übersetzer gesucht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Coonie
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#21

17.10.2008, 12:03

herzlichen Dank für den text....
ich glaube, hier hilft mir nur noch die Rechtsprechung mit möglichen "Schlupflöchern" weiter (nciht schimpfen... ich glaubs halt immer erst wenn ich wirklich alles ausgeschlossen habe)
#
vielleicht gibst über juris irgendwelche Ausnahme-Urteile oder so....

was n kack

ich danke für eure tatkräftige Unterstützung - ich bin jetzt soooo viel schlauer

Ihr seid die bEsten!
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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susannen aus s.

#22

17.10.2008, 12:13

Ich meine in dem ganzen Kram gelesen zu haben, dass die Pfändung des Anspruchs auf Abruf als Nebenrecht nicht möglich ist. Nimm doch einfach "dummes Pulver" und Ruf den Kredit ab unter dem Hinweis, dass du dieses Nebenrecht mit gepfändet hast. Der Pfüb ist ja so erlassen, dann müsste die Bank jetzt dagegen vorgehen, wenn sie meint, das ginge so nicht. Ansonsten hätte dich der Rechtspfleger an dieser Stelle schon rüffeln müssen und den Pfüb so nicht erlassen dürfen. Ich denke, du solltest das unbedingt versuchen. Die Bank zahlt jetzt nicht aus, weil nur die Pfändung des Anspruchs nicht beinhaltet, dass es auch gleich passiert. Du musst dieses Recht noch einmal geltend machen, das ist, wie die Pfändung einer Lebensversicherung und der Nebenrechte auf Kündigung, da muss dann auch ausdrücklich erst gekündigt werden, um an Gelder zu kommen!
susannen aus s.

#23

17.10.2008, 12:20

ich glaube, hier hilft mir nur noch die Rechtsprechung mit möglichen "Schlupflöchern" weiter (nciht schimpfen... ich glaubs halt immer erst wenn ich wirklich alles ausgeschlossen habe)
#
vielleicht gibst über juris irgendwelche Ausnahme-Urteile oder so....
Das find ich grundsätzlich sehr sinnvoll, aber ruf trotzdem in der Zwischenzeit einfach den Kredit ab. Die Bank wird dir dann schon sagen, was ihr nicht gefällt!!!
Bei deiner Recherche findest du dann bestimmt gleich die richtigen Argumente!
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Coonie
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#24

17.10.2008, 13:06

hmmmm., das hab ich noch nicht gemacht....
also Bank anschreiben und die Auszahlung des Darlehens verlangen....
muss ich mal versuchen...
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susannen aus s.

#25

17.10.2008, 13:19

Mach mal und berichte doch wirklich vom Ergebnis. Ich bin echt neugierig.
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Coonie
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#26

17.10.2008, 14:07

werd ich machen...
was mir noch eingefallen ist, in unserem ReFaWi kurs ist eine dame, die seit 22 jahren in der rechtsabteilung einer großen bank sitzt.... die werd ich dann doch mal anquatschen müssen... :-)
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Jupp03/11

#27

18.10.2008, 21:14

Die Überschrift -Übersetzer gesucht- ist gut

Ist das Darlehn durch Eintragung im Grundbuch des Verkäufers abgesichert?
Ist das Darlehn so hoch wie der Kaufpreis?
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