Folgendes:
Wir haben Klage eingereicht auf Räumung und Zahlung.
Beklagter verteidigt sich nicht, VU ergeht.
Mit der Vollstreckbaren Ausfertigung haben wir dann am Dienstag die Räumung in die Wege geleitet.
Heute habe ich einen Beschluss des AG in der Post:
„wird die ZV aus dem VU…. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 € einstweilen eingestellt. Die Hinterlegung erfolgt nach Antrag bei der Hinterlegungsstelle des AG.
Zur Einstellung ohne Sicherheitsleistung fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen..., denn es ist nicht ersichtlich, dass die Entscheidung in gesetzeswidriger Weise ergangen ist. Auch eine unverschuldete Säumnis ist nicht vorgetragen/glaubhaft gemacht worden“
Hierzu meine erste Frage: Die Hinterlegung erfolgt erst noch? Muss nicht erst Sicherheitsleistung hinterlegt werden? Vielleicht versteh ich den Wortlaut auch nur nicht richtig
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Der Beklagte hat folgendes ans Gericht geschrieben:
„An das AG…
Betr.: Schreiben vom 26.09.08 (das war übrigens das VU!) AZ… sofortiger Einspruch und Vollsteckung aufzuheben (Einstellung)
…. hiermit möchte ich Ihnen nochmals mitteilen, dass die Aussage von Herrn ……… in keinster Weise der Wahrheit entspricht
(*hüstel… ich schreibe das mal in seinem „Deutsch“: (nur weil heute Freitag ist und man sich mal ordentlich freuen sollte
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Schreiben vom…… sofortigern Einspruch und Vorstreckung aufzuheben (Einstellung) -……hiermit möchte ich Ihnen noch Mals mitteilen, das die Aussage von Herrn… in kleinster weiße die Wahrheit entspricht“ (Sorry, ich lach mich hier schon die ganze Zeit irgendwie weg
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
… laber, laber… Ich möchte nochmal Verhandlungstermin bei Ihnen (Richter Sowieso))… )
Was fällt mir auf?
§ 341 ZPO Einspruchsprüfung
(1) 1Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und ob er in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. 2Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen.
(2) Das Urteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Wieso ergeht hier erst so ein Beschluss wie oben?
Was heißt das jetzt für mich? Wir müssen den GV zurückpfeifen?
Das Gericht hat uns um Stellungnahme gebeten. Was muss ich hier außer der Form noch beachten?
Ich will mal darauf hinweisen, dass der Beklagte so ein richtig Krimineller ist. Echt unfassbar. Einer Einstellung der ZV stimmen wir also ganz und gar nicht zu!!!!