Pfändung Miete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lololo
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#1

17.10.2008, 10:50

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Möchte gerne Mieteinnahmen einer Schuldnerin pfänden.
Diese wird aber von der ARGE bezahlt.
Wer ist nun der Drittschuldner? Der Mieter oder die ARGE?

Wie würdet Ihr vorgehen?

LG
susannen aus s.

#2

17.10.2008, 11:01

Der Mieter müsste Drittschuldner sein, denn das ARGE zahlt eigentlich keine Mieten mehr direkt, sondern stellt sie dem Mieter zur Verfügung. Nimm doch einfach das ARGE und den Mieter als Drittschuldner auf, du hast dann lediglich eine Zustellung mehr und triffst so sicher den richtigen.
engerl86

#3

17.10.2008, 11:10

Ich denke auch, dass der Mieter direkt der Drittschuldner ist.
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butterflybabe
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#4

17.10.2008, 11:23

Drittschuldner ist grundsätzlich immer der Schuldner des Schuldners.

Sollte jetzt - auch welchen Gründen auch immer - die ARGE eine Mietübernahmeerklärung unterschrieben haben, so ist sie DS. Ansonsten eigentlich nur der Mieter.

Bei einem Pfüb gegeben beide sind die Chancen aber groß, dass dieser nicht vom AG erlassen wird. Versuchen würde ich es aber trotzdem, sofern nicht eine Übernameerklärung vorliegt.
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