Fahrgeld unpfändbar - Grenze?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kanzlei-AM
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#1

17.10.2008, 10:27

Guten Morgen,
ich habe (mal wieder) eine Frage an euch: :)
Dass Fahrgeld unpfändbar ist, ist mir bekannt. Gibt es da aber eine bestimmte Grenze? Hier bekommt der Schuldner zusätzlich zum Lohn 200,00 € Fahrgeld. Wird das zum Nettogehalt (wegen Pfändungsfreibetrag) hinzugerechnet?
Ernie

#2

17.10.2008, 17:02

Welchen Beruf übt Dein Schuldner aus?
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avors
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#3

17.10.2008, 20:10

Hallo Kanzlei-AM,

mit Fahrgeld meinst Du Fahrtkostenzuschuss oder? Schau mal hier, vielleicht hilft Dir das etwas...

http://www.schulden-insolvenz.info/schu ... endung.php

LG avors
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]
Kanzlei-AM
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#4

20.10.2008, 10:41

Der Schuldner ist über Leihfirma in einer Produktionsfirma tätig...
@ avors: Dein Link hat mich näher gebracht, danke
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