ZV während des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Doreen81
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#1

09.10.2008, 12:19

Hallo!

Ich habe gerade vor dem Arbeitsgericht einen Titel über rückständigen Lohn erwirkt. Jetzt habe ich herausgefunden, dass vor ein paar Tagen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wurde.

Darf ich denn jetzt noch ZV-Maßnahmen einleiten oder gelten hier die gleichen Regeln wie für das "richtige" Insoverfahren?

LG
Bob

#2

09.10.2008, 12:28

Dazu müßte man in den Beschluss schauen ob eine Anordnung nach § 21 II Nr.3 InsO enthalten ist.
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Doreen81
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#3

09.10.2008, 12:35

Bekomme ich den Beschluss vom zuständigen Insolvenzgericht?
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Wendy
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#4

09.10.2008, 12:39

Du kannst den Beschluss über www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen. Da gibst du einfach nur Firmennamen und Firmensitz oder ggfls. das Insolvenzaktenzeichen (wenn du das hast) ein.

Du kannst aber auch beim AG anrufen und fragen wie der Stand der Dinge ist...

LG
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