Vollstreckungsschutz? - Konto vom verkehrten Schuldner dicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muzel
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#1

28.08.2008, 13:35

Hallo,

wir haben einen Mandanten, dessen Konto gepfändet wurde, er ist aber nicht der Schuldner. Er hat nur denselben Namen.

Wir haben von der Gegenseite den VB in Kopie erhalten und bereits schriftlich mitgeteilt, dass unser Mandant und Kontoinhaber des gepfändeten Kontos nicht deren Schuldner ist. Davon lassen die sich aber nicht beeindrucken, würde ich ja auch nicht.

Was für einen Antrag(Eilantrag) müssen wir beim Vollstreckungsgericht stellen? Vollstreckungsabwehrklage? Erinnerung gegen den Pfüb?

Brauche ganz dringend Hilfe und danke vorab.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
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Daisymaus512
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#2

28.08.2008, 13:42

Ich denke Vollstreckungsabwehrklage
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Bob

#3

28.08.2008, 13:48

Erinnerung (Zöller Rn. 15 zu 766 ZPO).
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Bibi
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#4

28.08.2008, 13:54

Fordere doch die Bank auf beim Gläubiger nach Geburtsdatum und früheren Anschriften zu fragen; so lässt sich doch sicher auch nachweisen, das nicht Eurer Mandant der Schuldner ist. Ich hatte jedenfalls schon mal Anfragen von Banken wo mehrere Personen mit demselben Namen als Kunden waren und die Bank zur richtigen Zuordnung nähere Infos von mir brauchte. Müsste ja umgekehrt ebenso gehen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Andre Boine

#5

28.08.2008, 22:27

Kann Bibi nur zustimmen. Hatten wir auch schon öfters. Normalerweise klappt sowas bei Banken, die Ihren Prüfpflichten nachkommen auch nicht.

Da Euer Mandant NICHT der Schuldner ist, liegt hier sogar ein grobes Fehlverhalten der Bank vor. Diese hat a) nichts zu überweisen und b) das Konto freizugeben. Die Bank hat zu prüfen, ob Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers mit dem angeblichen Schuldner übereinstimmen.

1.) Erinnerung nach ZPO einlegen
2.) Die Bank als Drittschuldnerin kann auch aus dem Vollstreckungsbescheid ganz klar erkennen, dass Eurer Mandant mit Name, Geburtsdatum und Anschrift nicht der Schuldner ist.
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LuzZi
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#6

28.08.2008, 23:16

Andre das Geburtsdatum steht aber nicht im VB, lediglich Name und Adresse.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Muzel
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#7

11.09.2008, 12:20

Wollte noch das vorläufige Ergebnis mitteilen.

Die Gegenseite hat dann doch eingelenkt und die Bank aufgefordert aufgrund unseres Vortrages, dass das Konto vom verkehrten ist und damit freizugeben.

Nun soll ich noch prüfen, ob wir die Kosten unserem Mandanten in Rechnung stellen müssen, oder ob wir die Kosten bei den gegn. Rechtsanwälten in Rechnung stellen können. Die Frage ist nämlich, wer hat unsere Inanspruchnahme verschuldet?

Die Bank?
Die Gegner? Haben Sie im PfüB Geburtsdatum des Schuldners angegeben? Anschrift bestimmt, aber Schuldner ziehen ja auch mal um, ohne der Bank die neue Anschrift mitzuteilen...

Also bleiben am Ende die RA-Kosten bei unserem Mandanten hängen, oder???

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
Muzel
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#8

30.09.2008, 09:06

Hochschieb!

Hat jemand eine Idee bezüglich der Abrechnung der RA-Kosten, bei Gegner? oder bei Mdt?

Danke im voraus.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
HIMI
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#9

30.09.2008, 09:23

Du kannst sie auf jeden Fall verursachungsunabhängig der Mandantschaft in Rechnung (!) stellen.
Außerdem natürlich bei dem Gegner resp. den Anwälten geltend machen.

Das ist keine Frage von "oder".
ich glaub mich knutscht ein Elch
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