ZV aus VU bei Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Amber
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#1

29.09.2008, 12:11

Halli hallo,

kurze Frage!

Ich habe ein VU und die Beklagte wurde verurteilt an die Klägerin xy Euro zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme von 24 Rundballen Heu!

Ich will jetzt vollstrecken. Kann unsere Mandantin jetzt einfach die Heuballen der Beklagten auf den Hof knallen und wir können dann die ZV einleiten? Mein Chef meint, das ginge nicht, weil Rücknahme heisst, dass die Beklagte sich bei der Klägerin die Heuballen abholen muss.

Es geht uns um dieses "Zug um Zug" oder vollstrecke ich einfach, und erst wenn die Beklagte zahlt gehen die Heuballen Zug um Zug zur Beklagten?

Steh irgendwie aufm Schlauch!!!

LG
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Smilie
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#2

29.09.2008, 12:20

Benutz doch mal bitte die Suchfunktion, da findest Du schon eine Menge Themen. Vielleicht findest Du dort etwas.
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Francis
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#3

29.09.2008, 12:21

Das Thema wurde schon sehr ausführlich behandelt, :suche

Gruß Lilly
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cappie
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#4

29.09.2008, 12:24

gelöscht

sorry, war im falschen Fred
Amber
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#5

29.09.2008, 12:25

Upsiiiii...sorry.. :-)

DANKE
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Schneeweißchen
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#6

29.09.2008, 12:25

@ cappie:

Dein Link "Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern" ist doch irgendwie falsch, oder?
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Smilie
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#7

29.09.2008, 12:26

ist schon erledigt :-)
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cappie
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#8

29.09.2008, 12:26

Stimmt, hatte es auch schon gemerkt :oops:
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Anke73
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#9

29.09.2008, 12:51

Also ich hatte auch grad ne ZV Zug um Zug. Hier mussten wir erst unsere Verpflichtung nachweisen. WIr haben den GVZ losgeschickt und dieser hat unsere Leistung angeboten. Darüber haben wir ein Protokoll bekommen. Jetzt ist der Schuldner im Annahmeverzug und wir können unsere Forderung per ZV durchsetzen.

Viel Spaß
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
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