Anmeldung von Masseverbindlichkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Birgit85
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#1

29.09.2008, 10:43

Guten Morgen...

komm hier gerade in einer Sache einfach nicht weiter.

Zum Sachverhalt: Insolvenzschuldnerin hat Mandant Auftrag für Handwerkerarbeiten erteilt nachdem das Insolvenzverfahren bereits eröffnet war (Mandantin wusste dies damals jedoch noch nicht). Mandant hat den Auftrag angenommen und ausgeführt. Als Mandant die Arbeiten dann in Rechnung gestellt hat, hat sich der GF der Schuldnerin gemeldet und mitgeteilt, dass ein InsoVerfahren läuft und Mandant sich mit dem InsoVerwalter in Verbindung setzen soll (der Auftrag kam aber von der Schuldnerin selber und nicht vom InsoVerwalter).

Also als Forderung zur Tabelle kann ich die Rechnung doch nicht anmelden oder? Es müsste sich doch hier um eine Masseverbindlichkeit handeln. Aber wie melde ich diese an? Gibt's da auch nen Formular oder wie läuft das? Hab so GAR KEINE AHNUNG von Insolvenz, weil's hier sooo selten vorkommt... *aaahhh*

Danke schomal im Voraus für eure Hilfe...
Birgit85
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#2

29.09.2008, 12:28

Hm... kann mir keiner weiterhelfen???
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LuzZi
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#3

29.09.2008, 12:47

Also so die Ahnung habe ich davon aus nicht, Spezis für Inso-Recht haben wir hier aber, die melden sich schon noch.

Ich würde unabhängig davon gegen die Inso-Schuldnerin ein Strafverfahren wg. Eingehungsbetruges anleihern. Die war pleite und das war ihr bekannt, das Inso-Verfahren lief ja schon. Es sei denn natürlich, ohne diese Handwerkerarbeiten konnte der Geschäftsbetrieb nicht weiterlaufen, das ist dann wieder was anders m. E.

Aber wie gesagt, ist nicht so mein Thema, die Spezies melden sich schon noch ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
NathalieN.
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#4

29.09.2008, 12:52

ich weiß nicht, ob es stimmt, aber soweit ich weiß ist es so, dass Euer Mdt. kein Insolvenzgläubiger ist, sondern Neugläubigerund fällt nicht in die Restschuldbefreiung. Da es sich bei dem AUftrag der Schuldnerin um Betrug handelt (weil sie ja wusste, dass sie zahlungsunfähig ist) müsstest ihr den BEtrag festsetzen lassen mit dem Zusatz, dass es sich um eine Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung handelt. Dann könnt ihr auch während der ZEit der Insolvenz gegen die Schuldnerin vollstrecken (Erbschaft darf zu einhalb, Lottogewinn komplett behalten werden, ist somit pfändbar).außerdem könnt ihr durch den Zusatz der unerlaubten Handlung (der aber auch so tituliert sein muss!) auch mehr pfänden, als der Schuldner normal abzahlen muss bei Insolvenz (wie bei Unterhaltsschulden). Außerdem bekommt die Schuldnerin nach 4 Jahren einen "Treubonus" ausgezahlt, weil sie so schön brav ihre insolvenz abzahlt. Das ist dann auch pfändbar.

war erst vor kurzem bei so einem Seminar. Hab leider die Unterlagen darüber z.Zt. zu Hause. deshalb bin ich nicht 100%-ig sicher. Aber 90%. Vielleicht weiß jmd. noch näheres?!
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QueenMum

#5

29.09.2008, 13:16

Nathalie hat Recht. Ihr seid keine Insolvenzgläubiger, da eure Forderung NACH Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

Folge 1: Ihr nehmt NICHT am Insolvenzverfahren teil und könnt eure Forderung ganz normal titulieren. Ich befürchte jedoch, dass das auch nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte, da es sich bei der Schuldnerin deinem Posting nach um eine GmbH handelt

mögliche Folge 2: Strafanzeige wegen Betrug. Ob eine "Durchgriffshaftung" gegen den GF besteht o. ä. solltest du aber deinen Chef / deine Chefin prüfen lassen. Das ist Anwaltsarbeit
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wifey
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#6

29.09.2008, 19:48

:zustimm

Ihr habt mit der Insolvenz definitiv nichts zu tun!!!
Kann QueenMum aber auch insovweit zustimmen, dass Ihr nicht viel Glück bei der Titulierung bzw. ZV haben werdet - aber vielleicht kann man nur den GF verklagen?!

Strafanzeige würd ich auf jeden Fall empfehlen
Viele Grüße

ich
Jupp03/11

#7

29.09.2008, 21:07

An welchem Objekt wurden denn die Arbeiten durchgeführt?
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