Hallo Leute,
habe ein e.V. Protokoll vor mir liegen und bin gerade am Rätseln. Am Lohn ist nichts zu rütteln, nach Unterhaltsabzug unter der Pfändungsgrenze.
Aber er hat Mieteinnahmen, die er angeblich an die Bank abgetreten hat. Wenn ich die jetzt pfände, werde ich Erfolg haben, oder sollte die Abtretung tatsächlich bestehen, geht diese dann vor?
Bin mir echt sehr unsicher.
Vielen Dank schon mal im Voraus
liebe Grüße Carmen
Pfändung vor Abtretung oder umgekehrt?
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- Forenfachkraft
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Die Abtretung geht meines Erachtens der Pfändung vor. Diese besteht ja schon länger und wenn Du jetzt eine Pfändung machst, kommst du ja erst an zweiter Stelle. Vielleicht wenn die Abtretung irgendwann erschloschen ist, können dann weitere Mieteinnahmen von Dir gepfändet werden. Ich würde aber vorsichtshalber dem Schuldner über dem Gerichtsvollzieher aufgeben, die Abtretungsurkunde vorzulegen, nicht dass das gar nicht stimmt und er will so seine Mieteinnahmen für sich behalten.
Die Abtretung geht vor, wenn sie vor dem Pfüb erfolgt ist.
Weißt Du denn, ob die Abtretung von der Bank schon in Anspruch genommen wird oder ob sie bisher nur im Hintergrund zur Sicherung der eigentlichen Forderung ruht. Wenn sie bisher noch nicht in Anspruch genommen wird, kann Deine Pfändung bedient werden. Erst wenn die Abtretung dann von der Bank in Anspruch genommen wird, wird Deine Pfändung zurückgestellt, weil sie ja später erfolgt ist.
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt!
Weißt Du denn, ob die Abtretung von der Bank schon in Anspruch genommen wird oder ob sie bisher nur im Hintergrund zur Sicherung der eigentlichen Forderung ruht. Wenn sie bisher noch nicht in Anspruch genommen wird, kann Deine Pfändung bedient werden. Erst wenn die Abtretung dann von der Bank in Anspruch genommen wird, wird Deine Pfändung zurückgestellt, weil sie ja später erfolgt ist.
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt!
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich hab noch ne Möglichkeit gefunden, er hat vier LV. Drei davon seien abgetreten, oder gepfändet, eine davon nicht. Die ist bis dato auch bedient worden, die werd ich gleich am Mo pfänden.
Dann ist fraglich, ob ich das FA pfänden soll. Dort hat er angeblich Ansprüche in Höhe von 500,00 Euro, wobei er aber keine Steuererklärung abgegeben haben will. Hmmmmmmmm
Vielen lieben Dank an Euch.
Grüßle Carmen
Ich hab noch ne Möglichkeit gefunden, er hat vier LV. Drei davon seien abgetreten, oder gepfändet, eine davon nicht. Die ist bis dato auch bedient worden, die werd ich gleich am Mo pfänden.
Dann ist fraglich, ob ich das FA pfänden soll. Dort hat er angeblich Ansprüche in Höhe von 500,00 Euro, wobei er aber keine Steuererklärung abgegeben haben will. Hmmmmmmmm
Vielen lieben Dank an Euch.
Grüßle Carmen