Wohnanschrift Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Astraea82
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#11

23.09.2008, 15:14

Kostet 1,27 Euro. Da es sich um ne Einzelfirma handelt, wahrscheinlich schon.
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Astraea82
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#12

23.09.2008, 15:15

Man soll ja auch nicht die Firma, sondern den Inhaber der Firma bei so ner Prüfung angeben. Bringt oft mehr. Klappt natürlich nicht immer, je nachdem, ob der Schuldner clever genug war oder nicht.
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jacqueline k
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#13

23.09.2008, 15:23

ICh würde es auch erstmal beim Gewerbeamt anfragen. Die haben meistens die Anschriften der Gesellschafter bzw. Firmeninhaber.

Haste denn schonmal gegoogelt??? Manchmal ist das ja echt hilfreich. Manchmal findet man da welche wieder. Vielleicht ist der Autohandel ja auch nur umgezogen.
:blumen
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HIMI
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#14

23.09.2008, 15:24

Astraea82 hat geschrieben:Man soll ja auch nicht die Firma, sondern den Inhaber der Firma bei so ner Prüfung angeben. Bringt oft mehr. Klappt natürlich nicht immer, je nachdem, ob der Schuldner clever genug war oder nicht.
Was meinst Du damit? PAKs können nur zustellfähige Adressen bestätigen, Rechtschreibung korrigieren oder bei Nachsendeanträgen die neue Adresse mitteilen. Wenn wie offenbar hier der Schuldner nicht auf/in/über/an/bei seinem Gewerbebetrieb wohnt, zaubert eine PAK keine neue Adresse herbei. Die Post ist kein zweites Gewerberegister.
ich glaub mich knutscht ein Elch
ReNo
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#15

23.09.2008, 15:24

Nee der Autohandel ist da ja noch, aber ich brauche halt die Wohnanschrift des Schuldners und nicht die Anschrift des Gewerbes. Die Internetseite des Autohandels gibt es auch nicht mehr.
Mensch bei so was kriege ich echt die Krise.
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romex
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#16

23.09.2008, 15:25

Gewerbeamtsanfrage, kostet zwar ein paar Euros, aber bringt die Privatanschrift. Er muss das Gewerbe ja angemeldet haben...
Liebe Grüße,
Bild romex
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jacqueline k
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#17

23.09.2008, 15:27

Ichh würde das einfach wie folgt machen:

Markus Meier
c/o Authandel AbC

Müsste dann eigentlich auch zugestellt werden können.
:blumen
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ReNo
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#18

23.09.2008, 15:29

Nee leider geht das so nicht.
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Smilie
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#19

23.09.2008, 15:29

aber bei c/o-Anschriften ist das mit der Zustellung ab und zu ein Problem... Da würde ich vorher mal bei Gericht anrufen und nachfragen... nachher macht Ihr Euch die ganze Arbeit umsonst.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Astraea82
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#20

23.09.2008, 15:57

HIMI hat geschrieben:Was meinst Du damit? PAKs können nur zustellfähige Adressen bestätigen, Rechtschreibung korrigieren oder bei Nachsendeanträgen die neue Adresse mitteilen. Wenn wie offenbar hier der Schuldner nicht auf/in/über/an/bei seinem Gewerbebetrieb wohnt, zaubert eine PAK keine neue Adresse herbei. Die Post ist kein zweites Gewerberegister.
Ich meine, dass man den Schuldner (Inhaber der Firma) einträgt und die Adresse des Handels. Wenn es eine andere Anschrift gibt, teilen die die doch zusätzlich mit, also wo liegt das Problem?
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