Wohnanschrift Schuldner
- Astraea82
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Man soll ja auch nicht die Firma, sondern den Inhaber der Firma bei so ner Prüfung angeben. Bringt oft mehr. Klappt natürlich nicht immer, je nachdem, ob der Schuldner clever genug war oder nicht.
- jacqueline k
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ICh würde es auch erstmal beim Gewerbeamt anfragen. Die haben meistens die Anschriften der Gesellschafter bzw. Firmeninhaber.
Haste denn schonmal gegoogelt??? Manchmal ist das ja echt hilfreich. Manchmal findet man da welche wieder. Vielleicht ist der Autohandel ja auch nur umgezogen.
Haste denn schonmal gegoogelt??? Manchmal ist das ja echt hilfreich. Manchmal findet man da welche wieder. Vielleicht ist der Autohandel ja auch nur umgezogen.
:blumen
Blumige Grüße
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Was meinst Du damit? PAKs können nur zustellfähige Adressen bestätigen, Rechtschreibung korrigieren oder bei Nachsendeanträgen die neue Adresse mitteilen. Wenn wie offenbar hier der Schuldner nicht auf/in/über/an/bei seinem Gewerbebetrieb wohnt, zaubert eine PAK keine neue Adresse herbei. Die Post ist kein zweites Gewerberegister.Astraea82 hat geschrieben:Man soll ja auch nicht die Firma, sondern den Inhaber der Firma bei so ner Prüfung angeben. Bringt oft mehr. Klappt natürlich nicht immer, je nachdem, ob der Schuldner clever genug war oder nicht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Nee der Autohandel ist da ja noch, aber ich brauche halt die Wohnanschrift des Schuldners und nicht die Anschrift des Gewerbes. Die Internetseite des Autohandels gibt es auch nicht mehr.
Mensch bei so was kriege ich echt die Krise.
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- jacqueline k
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Ichh würde das einfach wie folgt machen:
Markus Meier
c/o Authandel AbC
Müsste dann eigentlich auch zugestellt werden können.
Markus Meier
c/o Authandel AbC
Müsste dann eigentlich auch zugestellt werden können.
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Blumige Grüße
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aber bei c/o-Anschriften ist das mit der Zustellung ab und zu ein Problem... Da würde ich vorher mal bei Gericht anrufen und nachfragen... nachher macht Ihr Euch die ganze Arbeit umsonst.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- Astraea82
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Ich meine, dass man den Schuldner (Inhaber der Firma) einträgt und die Adresse des Handels. Wenn es eine andere Anschrift gibt, teilen die die doch zusätzlich mit, also wo liegt das Problem?HIMI hat geschrieben:Was meinst Du damit? PAKs können nur zustellfähige Adressen bestätigen, Rechtschreibung korrigieren oder bei Nachsendeanträgen die neue Adresse mitteilen. Wenn wie offenbar hier der Schuldner nicht auf/in/über/an/bei seinem Gewerbebetrieb wohnt, zaubert eine PAK keine neue Adresse herbei. Die Post ist kein zweites Gewerberegister.