ZV nur gegen ehem. Inh. der Einzelfirma o. Rechtsnachfolge?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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söckchen
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#1

16.09.2008, 14:49

Hallo zusammen,

wir sind hier grad etwas am Kniffeln....

Haben einen Titel erwirkt gegen xy, als Inh. einer Einzelfirma (so lt. Titel).
Nun wurde bei xy versucht, zu pfänden. xy hat sich offensichtlich als jemand anderes ausgegeben und mitgeteilt, dass xy nicht vor Ort ist und die Fa. im übrigen in den Sohn verkauft wurde.

Ich bin der Meinung, Titel gegen xy hat Bestand und nicht gegen die Fa.?!

Weitere Vermutung hier: Hat der Sohn die Rechtsnachfolge übernommen und kann somit haftbar gemacht werden? Wenn ja, müsste er ja alle Rechte und Pflichten aus dieser Fa. vertraglich mit übernommen haben?!

Wie schaut es nun aus? Danke im voraus

söckchen
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mini-me
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#2

16.09.2008, 16:38

Vollstreckung erfolgt gegen xy, da gegen diesen auch der Titel lautet.

m-m
HIMI
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#3

16.09.2008, 16:45

:zustimm
ich glaub mich knutscht ein Elch
Apfelbaum
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#4

27.11.2009, 21:09

Habe gerade eine ähnliche Sache. Der Schuldner hat die Einzelfirma scheinbar an irgendwen abgegeben (laut Internetauftritt). Kommt mir sehr merkwürdig vor. Zuvor hatte er die e.V. geleistet. Ist es jederzeit möglich eine Einzelfirma abzugeben? Insolvenzverschleppung ist glaube ich bei einer Einzelfirma nicht möglich, oder? Da es sich nur um eine Einzelfirma handelt, der Inhaber nicht im Handelsregister eingetragen ist, habe ich nur einen Vollstreckungsbescheid gegen den Inhaber als Privatperson. Und nu???
Vielleicht habt Ihr einen Rat??
LG
Apfelbäumchen
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