Pfändung Lohn

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Andreas

#11

15.09.2008, 21:38

Erst mal frage ich mich, was 2 x "Altersverm" ist ?

Dann: Seid Ihr denn im ersten Rang ?

Sind die genannten Beträge oben Bruttobeträge (ich seh halt die Abrechnung grad nicht :lol:) ? Irgendwie kann ich das rechnerisch nicht nachvollziehen, wie die auf Brutto gesamt 2.793,19 kommen ?

Muß das morgen mal nochmal in Ruhe durchsehen.

Was mich jetzt schon stutzig macht, sind die 2xRückzahlung Abschlag.

Ich schau aber morgen mal nach.
Pauline007
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#12

16.09.2008, 07:09

ja ich muss mir heut auch nochmal anschauen. aber des oben sind bruttobeträge. und es handelt sich um kindesunterhalt...
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Pauline007
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#13

16.09.2008, 09:08

also da steht
altersverm. Ges. SV-frei Mt. -100,00 (was das ist weiß ich auch nicht)
altersverm GEs. steuerfrei mt -100,00
und danach kommt noch urlaubsgeld 51 % 738,45

DAnn kommt man auf den betrag...

aber ich hab noch immer null peil wie die des berechnen...
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