Fit im Insolvenzrecht? Sicherungsabtretung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Phönix
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#1

12.09.2008, 07:50

Hallo,

kennt sich jemand mit den Insoverfahren gut aus?

Ich habe hier den Fall, daß die Schuldnerin Privatinsolvenz angemeldet hat und wir nun aufgefordert wurden, unsere Forderung anzumelden.

Soweit sogut, aber:

Mir liegt eine Sicherungsabtretung der Schuldnerin vor (Arbeitseinkommen). Diese wurde durch den Arbeitgeber der Schuldnerin nicht anerkannt, da laut Arbeitsvertrag Gehaltsabtretungen und -verpfändungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Muß ich in der Insoanmeldung auf die Sicherungsabtretung hinweisen. Bringt die mir überhaupt noch was, oder ist sie dadurch erloschen, daß der Arbeitgeber nicht anerkennt?

Danke für Eure Hilfe
Phönix
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Kellerkind
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#2

16.09.2008, 08:48

Du musst deine Forderung beim Insolvenzverwalter für den Ausfall anmelden und auf die Sicherungsabtretung hinweisen. Dieser müsste ja die pfändbaren Beträge einziehen und sodann an Dich auskehren. Die Abtretung ist ja bis zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gültig. Ich habe hier solche Fälle und mache das dann so. Ich glaube nicht, dass die Abtretung erlischt nur weil der Arbeitgeber diese nicht anerkennt.
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