Gehalts gepfändet. jetzt insolvenzverfahren schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pauline007
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#1

12.09.2008, 10:31

Hallo Leute,

Wie verhält es sich denn wenn wir bereits im Jahre 2007 gehalt gepfändet haben (haben immer monatliche ZAhlungen erhalten) und nunmehr das Insolvenzverfahren des SChuldners eröffnet wrude.
Das Verfahren wurde bereits im April eröffnet. Der Drittschuldner hat jetzt immer bezahlt außer im Juli. aber für august dann schon wieder.

Wie läuft das denn weiter ? Dürfen die denn trotz dem insolvenzverfahren weiter bezahlen oder nicht...
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blackcat
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#2

12.09.2008, 11:40

Eigentlich nicht. Gerade das Gehalt ist doch zur Verteilung da...
Normalerweise hätte der InsoVerwalter dem DS die Zahlung sofort verbieten müssen und ggf. gezahlte Beträge zurück fordern müssen.
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Sunny
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#3

12.09.2008, 20:54

Sehe das nicht anders als blackcat. Der Insoverwalter muss doch gleich nach Eröffnung dem Arbeitgeber mitteilen, das Inso eröffnet wurde und die pfändbaren Beträge an ihn gezahlt werden müssen. Entweder hat dies der Insoverwalter nich gemacht (was ich mir schlecht vorstellen kann) oder der Arbeitgeber hat das Schreiben vom Insoverwalter nicht weiter beachtet und deshalb an euch weiter gezahlt. Theoretisch müsstet ihr das auf Anforderung des Insoverwalters das Geld an ihn zurückzahlen.
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Pauline007
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#4

15.09.2008, 16:31

Ja ist dies denn bei unterhaltspfändugn auch so ????
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HIMI
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#5

15.09.2008, 17:18

... sowas gibts. Habe derzeit etwas ähnliches.

stell erst mal fest, ob das Insoverfahren überhaupt noch läuft.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Pauline007
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#6

15.09.2008, 21:13

Aber das verstehe ich nicht. das insolvenzverfahren wurde schon vor monaten eröffnet. die ds zahlt die ganze zeit noch nur jetzt hat es einen monat ausgelassen.
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HIMI
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#7

16.09.2008, 09:43

zum einen solltest Du bis zu Klärung das Fremdgeld zurückhalten - machst Du vermutlich auch - dann mit dem Insoverwalter klären. Vielleicht habt ihr mit Unterhalt ein vorrangiges Rest? Keine Ahnung: aufklären!
ich glaub mich knutscht ein Elch
Pauline007
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#8

17.09.2008, 07:01

also gem § 89 InsO müssten die bezahlen bzgl. des laufenden Unterhalts.
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