Hallo Leute
ich hab folgenden Sachverhalt:
Lohn gepfändet aufgrund Unterhaltstitel. Nunmehr wurde für August weniger vom drittschuldner bezahlt, als für die anderen Monate. Kann es sein, dass wenn der Schuldner Urlaubsgeld bekommt weniger an den Gläubiger zur Auszahlung kommt ???
Pfändung Lohn
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[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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nein die von der drittschuldnerfirma sagt, dass urlaubsgeld nicht pfändbar ist und des dann irgendwie von dem pfändbarem betrag abgezogen wird, ich kapier des aber nicht.. wieso ! und deshalb bekommt er weniger.
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Hab grad noch mal nachgelesen:
Unpfändbar sind gemäß § 850a ZPO:
50% der Mehrarbeitsvergütung
das Urlaubsgeld (das individuell oder kollektiv vereinbart werden muss) und auch der Urlaubsabgeltungsanspruch (h.M. BAG); Aber beachte: Das Urlaubsentgelt (also das normale Arbeitsentgelt) ist pfändbar
Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige Zulagen
Weihnachtsvergütungen bis zu 50% des monatlichen Arbeitseinkommens (höchstens aber bis zu 500 Euro); Beachte: hierzu zählen auch Weihnachtsgratifikationen und 13. Monatsentgelt
Heirats- und Geburtsbeihilfen
Erziehungsgelder (nach dem BErzGG), Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge
Sterbe- und Gnadenbezüge
sowie Blindenzulagen
Da hat sie wohl recht.
Unpfändbar sind gemäß § 850a ZPO:
50% der Mehrarbeitsvergütung
das Urlaubsgeld (das individuell oder kollektiv vereinbart werden muss) und auch der Urlaubsabgeltungsanspruch (h.M. BAG); Aber beachte: Das Urlaubsentgelt (also das normale Arbeitsentgelt) ist pfändbar
Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige Zulagen
Weihnachtsvergütungen bis zu 50% des monatlichen Arbeitseinkommens (höchstens aber bis zu 500 Euro); Beachte: hierzu zählen auch Weihnachtsgratifikationen und 13. Monatsentgelt
Heirats- und Geburtsbeihilfen
Erziehungsgelder (nach dem BErzGG), Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge
Sterbe- und Gnadenbezüge
sowie Blindenzulagen
Da hat sie wohl recht.
Hier geht's um ne erweiterte Unterhaltspfändung. Was sagt der PfÜB zum Thema Urlaubsgeld ?
Was pfändbar ist, entscheidet immer noch das Vollstreckungsgericht bzw. das Gesetz, nicht irgendein Sachbearbeiter bei der Drittschuldnerin.
Da kann man ruhig mal anrufen und denen (wenn man sich vorher gut eingelesen hat ! ) mal anständig Dampf machen und sagen, wo sie rechtlich stehen
Was pfändbar ist, entscheidet immer noch das Vollstreckungsgericht bzw. das Gesetz, nicht irgendein Sachbearbeiter bei der Drittschuldnerin.
Da kann man ruhig mal anrufen und denen (wenn man sich vorher gut eingelesen hat ! ) mal anständig Dampf machen und sagen, wo sie rechtlich stehen
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Also der Pfüb sagt die Hälfte der Bezüge nach 850 a also Urlaubs und Treuegelder.
leider hilft mir des überhaupt nichts. ICh möchte gerne überprüfen ob die Zahlung des DS so stimmt. Weiß jemand wo ich was nachschlagen kann, wie man den Pfändungsbetrag genau ausrechnet ???
leider hilft mir des überhaupt nichts. ICh möchte gerne überprüfen ob die Zahlung des DS so stimmt. Weiß jemand wo ich was nachschlagen kann, wie man den Pfändungsbetrag genau ausrechnet ???
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Pauline, ich habe da einen düsteren Verdacht
Hast du eine normale Pfändung gemacht (eine nach Tabelle, § 850 c ZPO) oder eine erweiterte Unterhaltspfändung nach § 850 d ZPO ? In letzterem Fall hat das Gericht von sich aus Freibeträge festgesetzt.
Überprüfen, ob die Zahlung des DS stimmt, kannst du nur, wenn du :
1. genau nachsiehst, welcher Freibetrag nun für deinen Schuldner gilt, und zwar anhand des PfÜB,
2. daraus dann den pfändbaren Betrag ersiehst,
3. und darauf dann noch die Hälfte des Urlaubsgeldes dazurechnest
Du mußt aber, wie Jenniver sagt, auf jeden Fall zur korrekten Prüfung die gegenständliche Lohnabrechnung haben.
Hast du die nicht, kannst du dir die zwar zwangsweise besorgen, das wird aber dauern, weil du dann (vermutlich) erst mal einen Herausgabebeschluß nach § 836 ZPO erwirken und dann außergerichtlich auffordern und dann die Lohnabrechnung per GV rausvollstrecken müßtet. Großes Kino also, der Ben Hur der Zwangsvollstreckung
Wenn du willst, kann ich mal ganz diskret ein Auge auf deinen konkreten PfÜB werfen. Du könntest ihn mir dazu durchfaxen. Faxnr. gebe ich dir per PN auf Anfrage.
Hast du eine normale Pfändung gemacht (eine nach Tabelle, § 850 c ZPO) oder eine erweiterte Unterhaltspfändung nach § 850 d ZPO ? In letzterem Fall hat das Gericht von sich aus Freibeträge festgesetzt.
Überprüfen, ob die Zahlung des DS stimmt, kannst du nur, wenn du :
1. genau nachsiehst, welcher Freibetrag nun für deinen Schuldner gilt, und zwar anhand des PfÜB,
2. daraus dann den pfändbaren Betrag ersiehst,
3. und darauf dann noch die Hälfte des Urlaubsgeldes dazurechnest
Du mußt aber, wie Jenniver sagt, auf jeden Fall zur korrekten Prüfung die gegenständliche Lohnabrechnung haben.
Hast du die nicht, kannst du dir die zwar zwangsweise besorgen, das wird aber dauern, weil du dann (vermutlich) erst mal einen Herausgabebeschluß nach § 836 ZPO erwirken und dann außergerichtlich auffordern und dann die Lohnabrechnung per GV rausvollstrecken müßtet. Großes Kino also, der Ben Hur der Zwangsvollstreckung
Wenn du willst, kann ich mal ganz diskret ein Auge auf deinen konkreten PfÜB werfen. Du könntest ihn mir dazu durchfaxen. Faxnr. gebe ich dir per PN auf Anfrage.
Ach so, anschreiben würde ich die DSin auf jeden Fall, etwa so :
...nehmen wir Bezug auf die von Ihnen vorgenommene, rechtswidrige Kürzung des pfändbaren Betrages.
Offenbar herrscht hier Unkenntnis in Ihrem Hause über die rechtlich korrekte Vorgehensweise:
Es ist bei der Zahlung von Urlaubsgeld kein Abzug, sondern ein Zuschlag auf den bei Ihrem Mitarbeiter pfändbaren Betrag vorzunehmen. Konkret ist nach dem Pfändungstitel die Hälfte des Mehrentgeltes, das Ihr Arbeitnehmer erhält, zusätzlich an den Pfändungsgläubiger auszuzahlen.
Ein Abzug ist unter keinen Umständen gerechtfertigt.
Insoweit wollen Sie bitte Ihre Rechtsansicht überprüfen und zeitnah Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge an uns vornehmen. Wie Sie dies im Innenverhältnis zu Ihrem Mitarbeiter verrechnen, ist nicht Sache des Pfändungsgläubigers.
Wir weisen darauf hin, daß Ihr Unternehmen sich schadenersatzpflichtig macht, wenn gepfändete Beträge zu Unrecht einbehalten werden. Wie empfehlen Ihnen, ggf. selbst anwaltlichen Rat einzuholen, sollten Sie mit der Berechnung des pfändbaren Betrages bei Zusatzzahlungen wie Urlaubsgeld o.ä. Schwierigkeiten haben.
Für die Erledigung und den Zahlungseingang setzen wir eine Frist zum 19.09.2008.
MfG
RA
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Hallo !
Andreas danke erstmal für die Hilfe. also ich hab mir jetzt den Pfüb nochmal angesehen.
es ist natürlich eine Unterhaltspfändung.
pfandfreier Betrag ist angegeben € 700,00 monatlich
Von der Pfändung ausgenommen sind:
-dann is tangegeben 1/4 von Mehrarbeitsstunden
-1/2 von 850 a ZPO also Urlaubs und Treuegelder
- 1/4 Weihnachtsgeld u. u. u.
Mir liegt jetzt die Abrechnung für den betreffenden monat vor.
Der Schuldner bekommt:
Arbeitslohn 35 STd. 482,65
Feiertag 7 STd. 96,53
Urlaubslohn 105 STd. 1447,95
Kontoführungsgebühr 1,02
AG Zuschuss Verm 26,59
Altersverm Ges. -100,00
Altersverm Ges. -100,00
Gesamtbrutto 2793,19
dann gehen die Abzüge weg und es kommt Netto 1774,70 raus.
DAnn wird abgezogen
Unsere Pfändung ! 116,25
Rückzahlung ABschlag ?!!! 300,00
Rückzahlung ABschlag ?! 950,00
Vermög. wirk. Leistung 40,00
Und jetzt frag ich mich schon wie die das berechnen !
Außerdem frag ich mich natürlich warum die Rückzahlung Abschlag soviel abziehen und was das wohl überhaupt ist.
Außerdem find ich es auch komisch, dass er arbeitslohn so wenig bekommt wenn er urlaub hat.. kann das denn sein ?
Andreas danke erstmal für die Hilfe. also ich hab mir jetzt den Pfüb nochmal angesehen.
es ist natürlich eine Unterhaltspfändung.
pfandfreier Betrag ist angegeben € 700,00 monatlich
Von der Pfändung ausgenommen sind:
-dann is tangegeben 1/4 von Mehrarbeitsstunden
-1/2 von 850 a ZPO also Urlaubs und Treuegelder
- 1/4 Weihnachtsgeld u. u. u.
Mir liegt jetzt die Abrechnung für den betreffenden monat vor.
Der Schuldner bekommt:
Arbeitslohn 35 STd. 482,65
Feiertag 7 STd. 96,53
Urlaubslohn 105 STd. 1447,95
Kontoführungsgebühr 1,02
AG Zuschuss Verm 26,59
Altersverm Ges. -100,00
Altersverm Ges. -100,00
Gesamtbrutto 2793,19
dann gehen die Abzüge weg und es kommt Netto 1774,70 raus.
DAnn wird abgezogen
Unsere Pfändung ! 116,25
Rückzahlung ABschlag ?!!! 300,00
Rückzahlung ABschlag ?! 950,00
Vermög. wirk. Leistung 40,00
Und jetzt frag ich mich schon wie die das berechnen !
Außerdem frag ich mich natürlich warum die Rückzahlung Abschlag soviel abziehen und was das wohl überhaupt ist.
Außerdem find ich es auch komisch, dass er arbeitslohn so wenig bekommt wenn er urlaub hat.. kann das denn sein ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]