Gegnerische ZV aus "falschem" KFB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
eve

#11

01.10.2007, 12:14

Wie?! Was siehst Du denn klarer?
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lady_lydili
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#12

01.10.2007, 12:25

wir verstehen aber nur :bahnhof . ein paar mehr infos...?!?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Janin

#13

01.10.2007, 12:27

:zustimm ... musst schon mal nähere informationen geben.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#14

03.10.2007, 16:59

das würd mich auch mal interessieren, was war denn nun falsch an dem KB?
jeanny22
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#15

06.09.2008, 10:41

Hallo liebe Kollegen,
ich benötige dringend einen Rat. und zwar eine Mandantin wurde verurteilt, weil sie den angeblich geliehenen Darlehen nicht zurückgezahlt hat. Darauf wurde dann auch gleich das Kontoguthaben gepfändet. Das Urteil hätte gar nicht erhehen dürfen, weil sie niemals ein Darlehen in Anspruch genommen hat.

ob, und vor allem wie kann man sich noch gegen die Zwangsvollstreckung zur Wehr setzen?
jenniver
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#16

06.09.2008, 17:48

Erst mal sollte so schnell wie möglich geprüft werden, ob noch ein Rechtsmittel gegen das Urteil möglich ist, und wenn ja, dass das dann sofort eingelegt wird. Du solltest mal die Möglichkeiten eines Vollstreckungsschutzantrages prüfen.
rosa

#17

06.09.2008, 18:43

hat dein chef dir die akte gegeben und du sollst dich drum kümmern??? bist du noch in der ausbildung?
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