falscher gegenstandswert
es wurde ja was gezahlt, aber nur die 1.rate. dann kam nichts mehr.Also gehe ich mal davon aus, dass gar nichts gezahlt wird...
welche begründung?Und dort würde ich dann halt nur noch den verminderten Betrag geltend machen mit der Begründung wie oben.
also reicht es, wenn ich jetzt erstma die nachricht vom gericht abwarte?...und wenn wir dann normal unsere anspruchsbegründung machen, dort einfach den richtigen wert angeben. und begründen, warum erst ein falscher wert angegeben wurde?....oder einfach nich weiter drauf eingehen und nur den richten betrag nennen???
Na dass im MB-Antrag versehentlich eine höhere Forderung geltend gemacht wurde weil dieses oder jenes übersehen wurde....welche begründung?
mehr kannst Du jetzt gar nicht machen.also reicht es, wenn ich jetzt erstma die nachricht vom gericht abwarte?
richtig..und wenn wir dann normal unsere anspruchsbegründung machen, dort einfach den richtigen wert angeben. und begründen, warum erst ein falscher wert angegeben wurde?
dann wird das Gericht nachfragen, warum jetzt auf einmal ein geringerer Betrag als im MB geltend gemacht wird....oder einfach nich weiter drauf eingehen und nur den richten betrag nennen???
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also sollte ne kostenrechnung anfertigen und hab bisher:
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
Aulagen Nr. 7002 VV RVG
USt Nr. 7008 VV RVG
GK
und ich soll nun prüfen, ob auch ne mahngebühr ansteht...?!
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1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
Aulagen Nr. 7002 VV RVG
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und ich soll nun prüfen, ob auch ne mahngebühr ansteht...?!
- Olli1983
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Eventuell würde ich dem Schuldner vor Einreichung der Anspruchsbegründung noch einen kurzen 3-Zeiler über das Versehen im MB zukommen lassen...
@Caro
hast du denn die Gebühren für den MB (3305 + 7002) nicht mit geltend gemacht?
Die Gebühr 3305 wird aber voll auf die 3100 angerechnet. Die 7002 bleibt bestehen.
@Caro
hast du denn die Gebühren für den MB (3305 + 7002) nicht mit geltend gemacht?
Die Gebühr 3305 wird aber voll auf die 3100 angerechnet. Die 7002 bleibt bestehen.
Soll die KoRe nur fürs Mahnverfahren sein - oder alles, was bislang entstanden ist?
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Im Sinne von Mahngebühren oder RA-Gebühren für den Antrag auf Erlass des MB?ne mahngebühr
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