falscher gegenstandswert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
anna1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 15.02.2008, 16:22
Software: RA-Micro
Wohnort: Nidda

#11

04.09.2008, 10:25

:dafuer genau so würde ich auch vorgehen
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#12

04.09.2008, 10:26

@smilie: :zustimm
Die Anspruchsbegründung sieht aus wie eine Klage. Du hast den Antrag und die Begründung mit Beweisen. Vielleicht findest Du in einer anderen Akte bei Euch eine Anspruchsbegründung, die Du dann als Beispiel nehmen kannst.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Caro_1986
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 05.12.2007, 15:15
Wohnort: Thüringen

#13

04.09.2008, 10:37

Also gehe ich mal davon aus, dass gar nichts gezahlt wird...
es wurde ja was gezahlt, aber nur die 1.rate. dann kam nichts mehr.
Und dort würde ich dann halt nur noch den verminderten Betrag geltend machen mit der Begründung wie oben.
welche begründung?


also reicht es, wenn ich jetzt erstma die nachricht vom gericht abwarte?...und wenn wir dann normal unsere anspruchsbegründung machen, dort einfach den richtigen wert angeben. und begründen, warum erst ein falscher wert angegeben wurde?....oder einfach nich weiter drauf eingehen und nur den richten betrag nennen???
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#14

04.09.2008, 10:41

welche begründung?
Na dass im MB-Antrag versehentlich eine höhere Forderung geltend gemacht wurde weil dieses oder jenes übersehen wurde....
also reicht es, wenn ich jetzt erstma die nachricht vom gericht abwarte?
mehr kannst Du jetzt gar nicht machen.
..und wenn wir dann normal unsere anspruchsbegründung machen, dort einfach den richtigen wert angeben. und begründen, warum erst ein falscher wert angegeben wurde?
richtig
...oder einfach nich weiter drauf eingehen und nur den richten betrag nennen???
dann wird das Gericht nachfragen, warum jetzt auf einmal ein geringerer Betrag als im MB geltend gemacht wird.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Caro_1986
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 05.12.2007, 15:15
Wohnort: Thüringen

#15

04.09.2008, 10:49

ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh jaaaaaaaaaaaaaaaaa...... :thx :thx :thx

habt mir echt geholfen!!!


hab noch ne frage, so nebenbei :)
was kann man aus nem MB abrechnen?...was für ne gebühr...?
Caro_1986
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 05.12.2007, 15:15
Wohnort: Thüringen

#16

04.09.2008, 11:00

also sollte ne kostenrechnung anfertigen und hab bisher:

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
Aulagen Nr. 7002 VV RVG
USt Nr. 7008 VV RVG
GK

und ich soll nun prüfen, ob auch ne mahngebühr ansteht...?!
Benutzeravatar
Olli1983
Forenfachkraft
Beiträge: 113
Registriert: 26.09.2006, 15:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#17

04.09.2008, 11:05

Eventuell würde ich dem Schuldner vor Einreichung der Anspruchsbegründung noch einen kurzen 3-Zeiler über das Versehen im MB zukommen lassen...

@Caro
hast du denn die Gebühren für den MB (3305 + 7002) nicht mit geltend gemacht?
Die Gebühr 3305 wird aber voll auf die 3100 angerechnet. Die 7002 bleibt bestehen.
Benutzeravatar
Olli1983
Forenfachkraft
Beiträge: 113
Registriert: 26.09.2006, 15:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#18

04.09.2008, 11:08

Die Gebühr 3305 wird aber voll auf die 3100 angerechnet. Die 7002 bleibt bestehen.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#19

04.09.2008, 11:14

Soll die KoRe nur fürs Mahnverfahren sein - oder alles, was bislang entstanden ist?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#20

04.09.2008, 11:15

ne mahngebühr
Im Sinne von Mahngebühren oder RA-Gebühren für den Antrag auf Erlass des MB?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten