Sicherheitseinbehalt pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wimo52
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#1

27.08.2008, 12:50

hallo
ich habe hier eine alte akte auf den tisch bekommen. Schuldner ist bzw. war eine gmbh. diese wurde zwischenzeitlich im juli 2005 wegen ablehnung der eröffnung des insolvenzverfahrens mangels masse gelöscht.

aus einem vermögensverzeichnis der gmbh aus juni 2003 ergeben sich ansprüch aus außenstände, nämlich einbehaltene sicherheiten für ausgeführte bauvorhaben. fällig wurden diese zwar bereits spätestens ende 2007, aber aufgrund der gelöschten gmbh wurden sie nie ausgezahlt.

kann man diese sicherheiten noch pfänden? sind sie überhaupt noch pfändbar? wohin oder an wen würde denn der DS überhaupt zahlen?

was meint ihr?

vielen dank für jeden hinweis.

liebe grüße
wimo
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Bibi
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#2

27.08.2008, 13:00

Ich denke, dass die Sicherheitseinbehalte mit Erlöschen des Berechtigten, also Eures Schuldners, ebenfalls hinfällig geworden und somit nicht mehr pfändbar sind. Die Löschung der GmbH ist gleichbedeutend mit dem Tod einer natürlichen Person (ohne Erben), so dass die Forderung ausfällt.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
wimo52
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#3

27.08.2008, 15:15

aber was passiert grundsätzlich mit diesem sicherheitseinbehalt. die auftraggeber können das doch nicht einfach für immer einbehalten. es steht ihnen ja eigentlich nicht mehr zu, sofern keine gewährleistungsansprüche bestehen und dieser sicherheitseinbehalt dafür verwendet wurde...

das erschließt sich mir nicht wirklich...

gruß
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