Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ulrike
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#1

27.08.2008, 08:44

Einen wunderschönen guten Morgen,

ich hab mal ne kurze Frage und bin mir sicher dass mir diese von Euch jemand beantworten kann.

Ich habe für einen Auftraggeber von seinem ehemaligen Anwalt sämtliche Vollstreckungsunterlagen im Original angefordert - die Vollstreckungstitel habe ich im Original erhalten bzgl. der weiteren Vollstreckungsunterlagen (Gerichtsvollzieherprotokolle u. dgl.) teilt der mir mit dass die Kopien bei meinem Auftraggeber sein müssen.

Ich muss aber sämtliche Originalunterlagen bei weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mitschicken - stimmt doch oder? Kopien bringen ja nix.

Kann mir jemand sagen ob das stimmt und wo es im Gesetz steht dass sämtliche Originalunterlagen der Zwangsvollstreckungsmaßnahme beigefügt werden müssen?

Ich danke Euch jetzt schon für Eure Mithilfe.

Sonnige Grüßle
Ulrike
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romex
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#2

27.08.2008, 08:46

Guten Morgen Ulrike,

die Titel müssen im Original dabei sein. EMA-Anfragen oder GVZ-Kostennoten z.B. schicke ich nur als Kopie mit und das wird auch bearbeitet... Also hier funktioniert das mittlerweile!
Liebe Grüße,
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petramaus
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#3

27.08.2008, 08:47

So mach ich das auch, wie romex. Titel alle im Original und die Belege für die Vollstreckungskosten alles in Kopie. Ohne Probleme
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blackcat
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#4

27.08.2008, 08:48

:zustimm
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#5

27.08.2008, 08:49

Jup - Belege reichen als Kopie aber der Titel muss im Original übersandt werden, da evtl. Zahlungen des Schuldners darauf abquittiert werden müssen.
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#6

27.08.2008, 08:56

Vielen lieben Dank für Eure Antwort, Problem ist nur dass der Auftraggeber die Originale der Vollstreckungsunterlagen nicht mehr findet (oder sie evtl. überhaupt nicht bekommen hat), der Anwalt weigert sich diese Originale herauszugeben obwohl mein Auftraggeber die Kosten für Gerichtsvollzieher, EV-Protokolle udgl bezahlt hat. Er gibt diese gegen Gebühr heraus... ist doch der Hammer? Ist der Anwalt nicht verpflichtet sämtliche ORiginale herauszugeben wenn das Mandat beendet ist?????

LG Ulrike
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romex
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#7

27.08.2008, 08:57

Doch, das ist er, wenn er bezahlt wurde... Vielleicht steht da noch was aus??? Ansonsten muss er die Original-Unterlagen rausrücken.
Liebe Grüße,
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#8

27.08.2008, 08:58

wieder :zustimm
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#9

27.08.2008, 09:30

Ihr seid ja so richtige SChätzles, vielen Dank - habt Ihr vielleicht auch noch eine Gesetzesgrundlage in petto? Der Anwalt ist nämlich ganz schön penibel und ich möchte mir da nicht noch was aufhetzen.

Offen steht nix mehr er hat diesbezüglich auch nichts geschrieben - der Anwalt hat auch in den ganzen Angelegenheiten nix gemacht ausser 1 x Komibauftrag.... d. h. seit 2003 ist da nix mehr geschehen....
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#10

27.08.2008, 09:31

Die Original-Titel stehen dem Mandanten zu - das ist so... der andere RA kann mit denen doch gar nichts anfangen!!!
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