Neuzustellung des beantragten Pfüb oder gleich neuer Pfüb?
Inwiefern hat sich denn die Bezeichnung des DS geändert? Andere juristische Person?
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@Strubbel
Vorläufiges Zahlungsverbot erwirken, bis der Pfüb erlassen wird. Sonst geht Dir der Lohn für August flöten.
Grüßle Carmen
Vorläufiges Zahlungsverbot erwirken, bis der Pfüb erlassen wird. Sonst geht Dir der Lohn für August flöten.
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- Strubbel
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@ Carmen: Das ist jetzt alles schon zu spät. Wir hätten eh nur wenig gekriegt. Naja, beim nächsten Mal schaue ich besser hin..
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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@Strubbel
Oh jeh, ich sollte besser aufpassen. Ich habe überhaupt nicht drauf geachtet, dass heute schon der 25.08.08 ist. Natürlich schon zu spät.
Oh jeh, ich sollte besser aufpassen. Ich habe überhaupt nicht drauf geachtet, dass heute schon der 25.08.08 ist. Natürlich schon zu spät.
das vorläufige zahlungsverbot schaffst du noch zuzustellen für das augustgehalt
und dann würde ich einen aktuellen handelsregisterauszug , aus dem die umfirmierung erkennbar ist, mti dem alten pfüb ans gericht schicken und um berichtigung der DS-Bezeichnung bitten und auf die laufende Vorpfändung hinweisen
und dann würde ich einen aktuellen handelsregisterauszug , aus dem die umfirmierung erkennbar ist, mti dem alten pfüb ans gericht schicken und um berichtigung der DS-Bezeichnung bitten und auf die laufende Vorpfändung hinweisen
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted: