Schuldenbereinigungsplan

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

21.08.2008, 10:27

Hallo ihr´s,

habe hier eine eilige Sache (kam während meiner Urlaubsabwesenheit).

Habe für unsere Mandantin einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Dann kam das Schreiben vom AG:

Es fehlt der erforderliche Schuldenbereinigungsplan.... Der Plan sollte einen vollstreckbaren Inhalt haben....

Habe die Seiten 70, 71 und 72 nicht ausgefüllt gehabt, da das in einem anderen Verfahren so durchgegangen ist.
Unsere Mandantin hat nämlich nix zu zahlen....

Was muss ich jetzt machen?
Ehrlich gesagt fehlt mir das Hintergrundwissen und Cheffe sagt: "Machen se mal" :(

LG Sanni
Stern
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#2

23.08.2008, 20:16

Hi wenn Du bis Montag Zeit hast, schau ich mal nach was wir da immer reinschreiben..... sonst kann ich dir erst mal nicht helfen.
Honigkuchenpferd
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#3

23.08.2008, 22:49

Bei Regelinsolvenzen kann sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren muss ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vorgeschaltet werden, auch wenn nur ein Nullplan angeboten wird. Ich gehe daher davon aus, dass der Antrag für eine Privatperson gestellt worden ist und keinen selbständigen oder ehemals selbständigen
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blackcat
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#4

25.08.2008, 08:06

Sanni hat geschrieben: Unsere Mandantin hat nämlich nix zu zahlen....
Dann mach einfach den flexiblen Nullplan.
Der wird genau so geschrieben, wie ein "normaler" Plan mit Ausschüttung, nur dass eben nichts gezahlt wird. Sofern der Schuldner jedoch über Einkommen verfügt, wird dies prozentual an die Gläubiger abgeführt.
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