einstweilige Verfügung Wohnungsherausgabe EILT

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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petramaus
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#21

21.08.2008, 16:57

Bob hat geschrieben:Also bei dem Tenor erstmal zustellen und wenn sich der Vermieter weigert Antrag nach 887 ZPO stellen.
Das hatte ich ja auch vor. Also Zustellauftrag an den GV gemacht, Cheffe hingelegt zum unterzeichnen und der meinte dann, dass die eV zugestellt und gleichzeitig vollstreckt werden soll.
Naja versuch wohl am besten aus dem Tenor der Verfügung nen Antrag zu basteln und legs Cheffe nochmal hin. Chef2 ist bei sowas immer soooooo genau und kleinlich, normalen Zustellauftrag würd er mir nich unterschreiben....
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Bob

#22

21.08.2008, 17:00

Aus dem Tenor kann nicht direkt vollstreckt werden.
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petramaus
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#23

21.08.2008, 17:05

Also kann ich die eV nur zustellen lassen durch den GV und dann den Antrag 887 ZPO stellen und daraus dann vollstrecken?
Hhm gut, dann muss ich da nochmal mit Cheffe sprechen.
Hatte halt hier noch nie so ein Fall auf dem Tisch und hab daher auch keinen Plan davon. Aber gut, danke euch für die Hilfe!
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#24

21.08.2008, 17:13

Bob hat geschrieben:Aus dem Tenor kann nicht direkt vollstreckt werden.
Hätte man besser beantragen sollen.

Das Wahlrecht nach 2.) ist dämlich und bei 1.) hätte man auf Unterlassen der Zugangsverweigerung klagen können und dann selber per Schlüsseldienst öffnen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Bob

#25

21.08.2008, 17:17

Auch dann hätte die Ersatzvornahme ausdrücklich angeordnet sein müssen und damit stehen einige Richter auf Kriegsfuß.

http://www.justizforum.nrw.de/showthrea ... lstreckung


p.s. und bei Unterlassen hätte ich das Problem, dass es keine vertretbare Handlung wäre und ich nach 888 ZPO vollstrecken müßte
Zuletzt geändert von Bob am 21.08.2008, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
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#26

21.08.2008, 17:19

Zu Ziff. 2 der eV hat Cheffe jetzt selbst gemeint, dass das Quatsch is... (tja und so nen "Quatsch" hat er selbst beantragt)....

Naja lt. Chef geht das ganze jetzt mit nem Herausgabevollstreckungsauftrag an den GV (der soll lt. Chef damit irgendwas anfangen). Bin ich mal gespannt was da noch kommt....
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#27

21.08.2008, 17:27

Bob hat geschrieben: p.s. und bei Unterlassen hätte ich das Problem, dass es keine vertretbare Handlung wäre und ich nach 888 ZPO vollstrecken müßte
Bei Unterlassen würde das doch aber dann folgendermaßen laufen:

Mieter will sich zugang verschaffen, hat er Erfolg sind alle zufrieden, hindert der Vermieter weiter aktiv, dann wird das (hoffentlich beantragte )Zwangsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Bob

#28

21.08.2008, 18:30

Davon bin ich aber auch noch nicht wieder in der Wohnung.
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#29

21.08.2008, 18:55

Klar doch, Mieter holt Schlüsseldienst oder verschafft sich sonst irgendwie faktisch den Zugang, Vermieter muss es nur Unterlassen dabei zu stören.
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