einstweilige Verfügung Wohnungsherausgabe EILT

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mr.Black
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#11

21.08.2008, 16:34

Bei einer einstweiligen Verfügung ist die Zustellung wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme entbehrlich (§§ 936, 929 III 1 ZPO). Du kannst direkt vollstrecken lassen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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petramaus
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#12

21.08.2008, 16:38

Aha, also gleich Vollstreckungsauftrag an den GV. Und wie formulier ich das denn?
Heut is einfach nich mein Tag
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#13

21.08.2008, 16:39

sorry aber da kann ich dir auch nicht helfen...
Aber habt ihr nicht vielleicht so bücher wo antragsmuster drin sind in der Kanzlei??
Bob

#14

21.08.2008, 16:39

Wie sieht der Tenor der Einstweiligen aus? Ist (entgegen 891 ZPO) evtl. schon eine Ersatzvornahme angeordnet?
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romex
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#15

21.08.2008, 16:41

Ja, ich an Deiner Stelle würde mir wirklich einen ganz normalen Vollstreckungsauftrag nehmen und den einfach umformulieren!!! Meinst Du nicht, das wäre das einfachste? Bist doch bestimmt 'ne Schlaue, oder??? Dann geht das aber heute noch direkt raus an den GVZ mit "EILT" drüber.
Liebe Grüße,
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Bob

#16

21.08.2008, 16:41

Wenn nicht zustellen, auffordern sofort Zutritt zu gewähren und bei Weigerung schnell Antrag nach 887 ZPO stellen.
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Kasimir1603
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#17

21.08.2008, 16:43

Ruf doch einfach den Gerichtsvollzieher Deiner Wahl an und frag ihn, wie ers gerne formuliert hätte, damit alles seine Richtigkeit hat und nix vergessen wird, weswegen er dann nochmal nachfragen müsste etc. ;) So mach ich das
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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#18

21.08.2008, 16:44

Nee, Antragsmusterbücher haben wir hier gar nich. Haben nur ein ZV-Buch aber da werd ich überhaupt nich schlau draus. Habs schon durchgewälzt aber ich find da nix brauchbares.

Tenor lautet

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Wohnung im Tiefparterre des Anwesens xy an den Antragsteller herauszugeben.

2. Ferner wird dem AG aufgegeben, das bisherige Wohnungstürschloss der unter Ziff. 1 genannten Wohnung wieder einzubauen oder wahlweise dem AS einen Schlüssel für das neue Wohnungstürschloss auszuhändigen
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Bob

#19

21.08.2008, 16:48

Also bei dem Tenor erstmal zustellen und wenn sich der Vermieter weigert Antrag nach 887 ZPO stellen.
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Mr.Black
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#20

21.08.2008, 16:49

Formular gibt es z.B. hier:

http://www.gv-stamm.de/

dort unter "Vollstreckung" dann "Antrag" wählen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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