einstweilige Verfügung Wohnungsherausgabe EILT

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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petramaus
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#1

21.08.2008, 15:34

Hallo!

Hab hier ne einstweilige Verfügung liegen wegen einer Wohnungsherausgabe (unser Mandant ist Mieter und kommt nicht mehr in die Wohnung vom Vermieter aus). Vermieter hat auch das Schloss ausgetauscht und in der Verfügung steht eben nun, dass der Vermieter die Wohnung rauszugeben hat und unserem Mandanten den Wohnungsschlüssel zu geben hat.
So, jetzt soll ich das ganze durch den GV zustellen und vollstrecken lassen. Hab sowas aber noch nie gemacht. Hat jemand ein Antragsmuster für mich?
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petramaus
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#2

21.08.2008, 16:06

muss leider :schieb
die Sache ist sehr eilig, soll heute noch raus und ich hab keinen Plan davon wie ich den Antrag an den GV formulieren soll :(
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romex
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#3

21.08.2008, 16:08

Also ich habe hier einen "eigenen" GVZ, der für uns solche Sachen zustellt. Dann dauert das nicht lange!

Ansonsten suchst Du Dir einen in der Nähe und schreibst dem einen Dreizeiler:

"Bitte um schnellstmögliche Zustellung der Verfügung an bla, blub, Anschrift. Die Kosten werden durch den Unterzeichner getragen."
Liebe Grüße,
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#4

21.08.2008, 16:10

Schreibe es an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle mit dem Vermerk EILT SEHR! wie folgt:

In Sachen

Mandanten mit Adresse
./.
Gegner mit Adresse


überreiche ich anliegen den

Einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes _________________ vom _____________, Az.: __________________,

mit der dringenden Bitte zur schnellen Zustellung an die Antragsgegner.

Rechtsanwalt


So habe ich es das letzte Mal gemacht.
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petramaus
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#5

21.08.2008, 16:11

Ja das mit der Zustellung ist ja kein Problem, darum gehts ja grad nicht. Cheffe will, dass hier direkt vollstreckt wird mit der Verfügung. Also zustellen und gleichzeitig vollstrecken.
Nur wie formulier ich das? Verzweifel hier grad :titanic
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#6

21.08.2008, 16:12

Sorry, dann ich Dich falsch verstanden. Das weiß ich leider auch nicht...
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#7

21.08.2008, 16:12

Also wenn wir das hier in Berlin als Antrag über die GVZ-Verteilerstelle machen würde, würde das ja ewig dauern!!! Deshalb habe ich ja "meinen", dem ich sowas immer schicke.

Achso, bevor's hier untergeht: Titel muss im Original ran!!!
Liebe Grüße,
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#8

21.08.2008, 16:14

Ja danke, wie gesagt ist soweit klar alles. Hab den zuständigen GV rausbekommen und die Verfügung hier. Geht aber nicht nur um die einfache Zustellung des ganzen sondern darum, dass der GV mit der Verfügung gleichzeitig vollstrecken soll, damit unser Mandant wieder in seine Wohnung kommt
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#9

21.08.2008, 16:15

boooaaah, ohje, das ist ja ein zug um zug urteil oder???
ist es denn überhaupt schon vollstreckungsfähig?
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#10

21.08.2008, 16:23

ist ne einstweilige Verfügung, kein Urteil.
Vermieter hat unseren Mandanten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus seiner Wohnung geschmissen....
Und mit der Verfügung ist jetzt der Vermieter dazu verdonnert worden, die Wohnung wieder an den Mandanten von uns rauszugeben
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