Hallo Leute,
ich brauche dringend Hilfe bezüglich einer Pfändung. Mir liegt ein vollstreckbarer Titel gegen eine GmbH vor. Von einem ehemaligen Geschäftsführer wurden Gelder dieser GmbH "abgezweigt" und auf seinem Privatkonto bzw. dem Konto seiner Mutter hinterlegt. Die Gelder bzw. die Privatkonten wurden von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt (Begr.: Gelder gehören der GmbH bzw. deren Gläubigern). Nun möchte Cheffe gerne, dass ich diese Konten des ehemaligen Geschäftsführers pfände. Mein Problem nun (vielleicht auch keins und ich denke zu verzwickt) - mein Titel lautet nicht gegen den GF persönlich - somit m. A. nach keine Möglichkeit die Privatkonten des GF zu pfänden oder??
Vielen Dank für Eure Hilfe
Micky
Dringend Hilfe bei Pfändung
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Du denkst zu verzwickt; so wie Dein Chef sagt, kannst Du die Konten pfänden. Der Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
der Geschäftsführer einer GmbH haftet doch eben nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit seiner Einlage.
Wenn es so ist, wie oben dargestellt, muss ein Titel gegen den GF selbst erwirkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtspfleger einen PfÜb erlässt, in dem ein Konto eines Herrn Max Müller gepfändet wird und der Titel auf die Firma XY GmbH lautet.
Wenn es so ist, wie oben dargestellt, muss ein Titel gegen den GF selbst erwirkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtspfleger einen PfÜb erlässt, in dem ein Konto eines Herrn Max Müller gepfändet wird und der Titel auf die Firma XY GmbH lautet.
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Vielen Dank für die schnellen Auskünfte.
@jupp03: Bei der Staatsanwaltschaft habe ich es schon versucht. Die sagen mir aber, dass sie die Gelder nur sichergestellt haben und als Drittschuldner nicht in Frage kommen. Die StA gibt die Gelder in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch nicht frei. Es hängen noch mehrere Gerichtsverfahren gegen den Beteiligten GF (auch Strafverfahren sind anhängig). Cheffe möchte unbedingt das Geld für den Mandanten irgendwie einfahren.
Ich bin mit meiner Weisheit am Ende. Jetzt hat man mal Geld auf einem Bankkonto das unzweifelsfrei der Schuldnerin gehört und kommt nicht dran, weil der Kontoinhaber mit der Schuldnerin nicht identisch ist. Es ist zum verzweifeln
@jupp03: Bei der Staatsanwaltschaft habe ich es schon versucht. Die sagen mir aber, dass sie die Gelder nur sichergestellt haben und als Drittschuldner nicht in Frage kommen. Die StA gibt die Gelder in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch nicht frei. Es hängen noch mehrere Gerichtsverfahren gegen den Beteiligten GF (auch Strafverfahren sind anhängig). Cheffe möchte unbedingt das Geld für den Mandanten irgendwie einfahren.
Ich bin mit meiner Weisheit am Ende. Jetzt hat man mal Geld auf einem Bankkonto das unzweifelsfrei der Schuldnerin gehört und kommt nicht dran, weil der Kontoinhaber mit der Schuldnerin nicht identisch ist. Es ist zum verzweifeln