Schuldner hat die e. V. abgegehen - und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeweißchen
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#1

13.08.2008, 13:03

Hallo,

wie handhabt ihr das, wenn ihr erfahren habt, dass der Schuldner die e. V. abgegeben hat? Akte drei Jahre lang auf WV?

Wie handhabt ihr es, wenn ihr eure Forderung zum Insolvenzverfahren angemeldet habt, dieses aber z. B. mangels Masse abgeschrieben worden ist. Forderung abschreiben?

Dann hätte ich gleich noch eine Frage :oops:
Wenn ihr euch die eidesstattliche Versicherung ansehen wollt, genügt dann ein formloses Schreiben an das jeweilige Gericht, in welchem berechtigtes Interesse versichert wird?
Kostet es etwas, wenn ich um Übersendung einer Kopie der e. V. bitte?

Vielen Dank vorab!
StineP

#2

13.08.2008, 13:14

wie handhabt ihr das, wenn ihr erfahren habt, dass der Schuldner die e. V. abgegeben hat? Akte drei Jahre lang auf WV?
Japp... genau so.. es sei denn, Mandant wünscht keine Weiterverfolgung.
Wenn ihr euch die eidesstattliche Versicherung ansehen wollt, genügt dann ein formloses Schreiben an das jeweilige Gericht, in welchem berechtigtes Interesse versichert wird?
Kostet es etwas, wenn ich um Übersendung einer Kopie der e. V. bitte?
Amtsgericht







Aktenzeichen: ..................
Unser Zeichen: ................

In Sachen

.............. gegen .....................

betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts ...................(Aktenzeichen: .................) vom 07.02.2008, der als Anlage beigefügt wird.

Wie der zuständige Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat, hat der Schuldner unter den obigen Aktenzeichen bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben.


Namens und in Vollmacht des Gläubigers wird nunmehr beantragt,

diesem eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses zu übersenden.

Die dadurch entstehenden Kosten werden selbstverständlich übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
jenniver
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#3

13.08.2008, 13:15

Wenn die e.V. abgegeben wurde, legen wir die Akte meist 3 Jahre auf WV.
Zur Übersendung des Protokolls der e.V. übersenden wir dem Gericht den Titel in Kopie. Kosten 15,00 Euro.
Findik
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#4

13.08.2008, 13:17

Ja, genau so machen wir das auch. Wenn der Schuldner in der e. V. ein Konto mit Guthaben angegenben hat, dann versuchen wir manchmal doch einen Pfüb. zu beantragen.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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Coonie
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#5

13.08.2008, 13:40

also ich verfriste diese Akten nur um 1 Jahr und prüfe dann über die Post, ob die Anschrift noch korrekt ist.
Wenn das nicht der fall ist, mach ich direkt eine EMA, vor allem bei den bekannten Spezies, die gerne und oft weiter weg ziehen.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#6

13.08.2008, 13:50

Danke erstmal!

Und wie sieht es mit dem Insolvenzverfahren aus? Ich habe einen Fall, da wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt.. Was kann ich hier noch machen?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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katrin2380
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#7

18.08.2008, 18:10

es möge bitte niemand persönlich nehmen; aber diese - also meine - frage richtet sich an stineP. In der vergangenheit hat sie mir immer gut geholfen. aber der rest darf auch gerne ran. ich bin dankbar für alle infos.

also:
bevor ich einen ZV-kombi-auftrag starte, rufe ich die jeweilige schuldnerkartei an und erfrage eintragungen. in meiner aktuellen sache hat der schuldner in 12/2005 die e. v. geleistet. ich bin seit jahren dann so verfahren, dass ich je nach aktualität das protokoll entweder angefordert habe oder aber - weil das protokoll bereits zu alt (also 2 jahre und mehr) war, die akte entsprechend verfristet und dann nach ablauf von drei jahren wieder neu vollstreckt.

jetzt sagt einer meiner chefs "wo steht eigentlich geschrieben, dass wir nicht jetzt schon (vor ablauf der 3 Jahre) den GVZ mit der ZV beauftragen können."
Natürlich ohne den zusatz "ansonsten abgabe e. V."

denn es ist doch so, würde ich jetzt den GVZ beauftragen, kriege ich meinen Auftrag mit dem hinweis, dass der schuldner die e. V. bereits geleistet hat und vor allem mit ner fetten kostenrechnung seitens des GVZ zurück.

Was sagt ihr? gibt es eine vorschrift?

danke - gruß
katrin
Jupp03/11

#8

18.08.2008, 18:14

Du solltest Stine eine PN schicken, denn sie kann nicht erkennen, dass du sie meinst.
xany
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#9

18.08.2008, 19:31

Hallo, also ich mach es meistens so wenn ich weiß das ein Schuldner die ev abgegeben hat vesuch ich so viel wie möglich über ihn zu erfahren am besten wo er arbeitet.. mit einem schreiben an den Arbeitgeber, in welchem ich ihm nahelege das wir vor haben mit PfüB an ihn heran zu treten bitte ich ihn vorab seinen arbeitnehmer dazu zu bewegen seine schuld zu begleichen.. hatte damit bisher sehr sehr gute erfolge!
:thx
jenniver
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#10

19.08.2008, 10:10

Die ZV bringt dir eigentlich nur was, wenn der Schuldner was hat. Was sehr selten der Fall ist. Solltest du Kenntnis von Vermögenswerten haben, kannst du den GV auch zum Schuldner schicken, musst aber genau bezeichnen, was der GV pfänden soll.

Der ZV-Auftrag wird ja nur gemacht, damit die Voraussetzungen für die e.V. vorliegen, nämlich die Fruchtlosigkeitsbescheinigung; ohne die keine e.V. Und die ist m.W. 6 Monate gültig.
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