Antrag auf VB weg, Frist abgelaufen! Was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mops
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#11

04.08.2008, 17:05

Wenn Widerspruch zurückgenommen wurde, kann man beim Gericht I. Instanz dann doch einen VB beantragen. Und darin werden ganz normal die Kosten festgesetzt. (Auch die weiteren GK)

Hast du beim Gericht der I.Instanz oder beim Mahngericht gefragt?
Findik
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#12

04.08.2008, 17:48

Also, ich würde evt. erst nochmal versuchen, den Schuldner anzuschreiben und mit der Vollstreckung zu drohen. Vielleicht zahlt er dann doch noch. Schaden kann es ja nicht mE.
Liebe Grüße
Findik

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steffiwe81
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#13

04.08.2008, 17:51

Kfa hab ich ja trotzdem gestellt hinsichtlich der Verfahrenskosten, aber wie schon gesagt, die Hauptforderung steht im VB, der irgendwie verschollen ist. Gibt´s da vielleicht ne Möglichkeit hinsichtlich Wiedereinsetzung? Ich kann ja auch nix dafür, dass die meinen Antrag verschlampt haben. Im Übrigen dürfte die Forderung zwischenzeitlich verjährt sein. Die Rechnung war von 2003! Was mach ich jetzt nur??
Xuka
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#14

04.08.2008, 20:07

Die Antragsgegnerin hat dann recht regelmäßig Raten an uns gezahlt, jedoch nun nicht mehr, so dass ich vollstrecken wollte.
Wenn das der Fall war dann dürfte die Forderung noch nicht verjährt sein, siehe § 212 BGB.

Wiedereinsetzung geht nicht. Evtl. hat auch gar nicht das Gericht den Antrag verschlampt, sondern die Post.

Was ich mir auch gerade überlege, aber vielleicht steh ich auch auf dem Schlauch: Welche Gründe sprechen eigentlich dafür, nicht einfach einen neuen Antrag beim Prozessgericht zu stellen? § 701 ZPO (Wegfall der Wirkung des MB) dürfte doch hier nicht greifen, da es bereits ein streitiges Verfahren gab. Wie genau hat das Verfahren damals geendet?
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#15

04.08.2008, 20:16

Aber wenn doch das Verfahren abgegeben wurde, ihr ne Anspruchsbegründung gemacht habt (was ja dem Sinne einer Klage entspricht) und die AG den Widerspruch dann zurück nimmt, müsste dann nicht trotzdem ein Urteil gefällt werden?

Oder steh ich jetzt grad auf dem Schlauch ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
jenniver
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#16

04.08.2008, 20:23

Würde mich sunshine mal anschließen, vielleicht einen Antrag auf AU stellen?
Nauja

#17

04.08.2008, 20:56

Puh... schwierig!

Den Gedanken mit der Wiedereinsetzung finde ich nicht schlecht - Xuka meint ja, dass geht nicht: WIESO?

Ein neuer Mahnbescheidsantrag löst neue Kosten aus, die wohl kaum der Gegner tragen muss... :roll:
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#18

04.08.2008, 21:08

Ich versteh nicht, warum ihr immer auf einen neuen MB oder VB "rumreitet"? Ich mein jetzt nicht, dass ihr damit falsch liegt, aber ich verstehs einfach nicht ...

Wenn das Verfahren doch bereits abgegeben wurde, kann ich doch (wie auch schon jemand geschrieben hatte) keinen VB mehr beantragen! Anspruchsbegründung ist für mich wie Klage! Die AG hat zwar den Widerspruch zurück genommen und somit könnte VB beantragt werden, aber doch nicht, wenns schon ans streitige Gericht abgegeben wurde!

Ihr habt Anspruchsbegründung eingereicht. Gericht wird ja der Gegenseite (nehm ich mal an) Frist zur Erwiderung gesetzt haben. Diese wird dann den Widerspruch zurück genommen haben und hat somit die Forderung anerkannt. Dann gibts doch ein Urteil oder nicht?

Kann mich mal jemand vom Schlauch schupsen, wenn ich mitten drauf stehe?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Jupp03/11

#19

04.08.2008, 21:15

Ich sehe das so:

VB beantragen beim streitigen Gericht, wenn eine Klagebegründung und Abgabe an das streitige Gericht erfolgt ist. Dieses Mistdingen muss nur mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden, alte Formulare.
jenniver
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#20

05.08.2008, 07:41

Jupp03 hat geschrieben:Ich sehe das so:
VB beantragen beim streitigen Gericht, wenn eine Klagebegründung und Abgabe an das streitige Gericht erfolgt ist. Dieses Mistdingen muss nur mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden, alte Formulare.
Würde ich nur machen, wenn der Widerspruch vor Einreichung der Anspruchsbegründung zurückgenommen wurde.

Aber hier wurde die Sache an das streitige Gericht abgegeben, Anspruchsbegründung wurde bei Gericht eingereicht. Gericht fordert AG auf, auf die Anspruchsbegrüdnung zu erwidern und der schreibt: ich nehme den Widerspruch zurück, dann würde ich jetzt AU beantragen, denn für die Einreichung der Anspruchsbegründung bekomme ich eine 1,3 VG.
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