Ich soll einen PÜ beantragen wegen rückständigem und lfd. Kindesunterhalts. Angegeben hat der Chef 2 Drittschuldner (DS 1 soll rückständigen und lft. Unterhalt übernehmen, DS 2 soll ich nur für den lfd. Unterhalt angeben). Muss ich jetzt einen oder zwei PÜ´s machen???? Wie geb ich das mit den beiden DS und den jeweiligen Forderungen an, wenn ich das in einem PÜ machen soll?
Steh echt auf´m Schlauch und die Sache soll sofort fertig gemacht werden!
Ganz eilig! 2 DS in einem PÜ?
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
ich würd zwei PfüBs machen, weil es um unterschiedliche Sachen geht.
ABER:
Hast du über den laufenden und den rückständigen Unterhalt zwei Titel? Wenn nicht musst du das in einen packen.
ABER:
Hast du über den laufenden und den rückständigen Unterhalt zwei Titel? Wenn nicht musst du das in einen packen.
Ich mach immer nur einen und benenne die DS zu 1 und DS zu 2. Dann mache ich erst sämtliche Anträge bezüglich DS zu 1 und spter sämliche Dinge zu DS zu 2.... Das klappt ganz gut so; das Gericht erlässt dann einen PfÜB und gibt dem GVZ die Sache zur Zustellung DS 1 und wenn der fertig ist mit Zustellen, gibt der das weiter an den nächsten GVZ zur Zustellung an DS 2.
War jetzt irgendwie hektisch geschrieben. Hast Du das verstanden???
Liebe Grüße
romex
War jetzt irgendwie hektisch geschrieben. Hast Du das verstanden???
Liebe Grüße
romex
Liebe Grüße,
romex
romex
würd ich auch so machen, wie romex geschrieben hat. Ich geh mal davon aus, dass Du nur einen Titel hast.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Also, ich habe das schonmal gemacht, aber ist eine ganze Weile her.
Es ist aber soweit ich mich erinnere nicht anders, als wenn man einen Drittschuldner angibt.
Ich würde einfach an der Stelle, wo "an den Drittschuldner:" steht, einfach beide Drittschuldner untereinander schreiben, bei Banken mache ich es immer mit Kontonummer und dazu noch mit Bankleitzahl. Und den Text natürlich dementsprechend auf zwei DS ausrichten.
Vielleicht hilft es dir ein wenig.
Es ist aber soweit ich mich erinnere nicht anders, als wenn man einen Drittschuldner angibt.
Ich würde einfach an der Stelle, wo "an den Drittschuldner:" steht, einfach beide Drittschuldner untereinander schreiben, bei Banken mache ich es immer mit Kontonummer und dazu noch mit Bankleitzahl. Und den Text natürlich dementsprechend auf zwei DS ausrichten.
Vielleicht hilft es dir ein wenig.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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Super. Danke euch allen vielmals, habt mir sehr geholfen. Mach das dann in einem Antrag, habe gar nicht darüber nachgedacht, dass ich nur einen Titel hab!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Silke81
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@findik:bei Banken mache ich es immer mit Kontonummer und dazu noch mit Bankleitzahl
Die Angabe der Kontonummer würde ich weglassen, weil die bank dann nur wegen diesem Konto pfändet. Es kann ja sein, dass noch Sparbücher oder Geschäftsanteile vorliegen. Es genügt völlig, wenn man die Bank richtig bezeichnet, dann werden alle Geschäftsbeziehungen (also sämtliche Konten etc.) gepfändet und nicht nur das mit der Kontonummer angegebene. So mache ich das zumindest immer.
LG Silke