PfÜB gegen Gesamtschuldner - Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cully
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#11

06.05.2008, 14:36

OK, ich habe den alten Thread jetzt mal komplett durchgelesen. Die Meinungen gehen da ja wirklich gewaltig auseinander. Ich denke, ich werde jetzt erst einmal nur 15,- EUR einzahlen u. mal abwarten, was passiert. Geht lediglich um einen geringe Kostenerstattungsforderung, so dass es nicht wirklich eilig ist.

Bei den RA-Gebühren bin ich mir einfach nicht sicher. Die Verfahrens- oder Terminsgebühr fallen ja auch nicht doppelt an, wenn ich mehrere Personen als GS verklage... :oops:
Ernie

#12

06.05.2008, 14:41

Nee, aber im RAhmen der Vollstreckung könntest Du ja rein theoretisch gegen jeden Schuldner separat vorgehen und bekämst dann pro Auftrag gegen einen Schuldner Deine Gebühren.

Hier kannst Du zwei Gebührenrechnungen, also gegen 2 Schuldner, oder drei Gebührenrechnung (= 3 Schuldner) in Ansatz bringen.
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#13

06.05.2008, 14:46

:zustimm @Ernie

Die RA-Gebühren erhältst Du auf jeden Fall 2x. Du könntest auch 2 getrennte Akten anlegen (machen manche Kanzleien) und gegen 1 Schuldner z.B. nen ZV-Auftrag und gegen den anderen nen PfÜb machen. Da würden ja dann auch 2x Gebühren anfallen.
Viele Grüße Birgit
cully
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#14

06.05.2008, 15:06

Oho, da hätte ich doch glatt Gebühren verschenkt! Danke für den Hinweis...

Werde jetzt aufgrund des letzten Postings in dem alten Thread einmal GK einzahlen, die RA-Kosten aber zweimal in Ansatz bringen :D
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Claudia
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#15

29.07.2008, 20:26

Gibts hier neue Erkenntnisse?
Ich las in der letzten ReFaz nämlich, dass bei Gesamtschuldnern nur einmal Gerichtskosten einzubezahlen sind. Genaus hab ichs gemacht und jetzt beschwert sich das Gericht - wie sollte es anders sein.

Dummerweise wurde in der Zeitung keine Fundstelle o. ä. angegeben und einen Kommentar zum GKG hab ich nicht. Kann mir da jemand helfen?

Vorab vielen Dank.
Manu_75

#16

29.07.2008, 20:33

Also, ich kann mich nur an einen Fall mit 2 Schuldnern erinnern - der auch schon ne Weile her ist. Da wurden vom AG weitere 15,00 EUR nachgefordert, ergo würd ich jetzt auch immer PRO Schuldner 15,00 EUR einzahlen. Und die Gebühren nehm ich auch doppelt.
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Claudia
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#17

31.07.2008, 10:15

Ok, vielen Dank. Ich habs jetzt klären können. Tatsächlich eine Gebühr nur zu zahlen, wenn Gesamtschuldnerschaft gegeben. Wen es interessiert, auf folgende Stellungnahme hat das Gericht - wenn auch selbst überrascht - uns dann Recht gegeben:

Mehrere Verfahren gelten nach der amtl. Anmerkung als ein Verfahren, sofern sie densel-ben Anspruch und denselben Gegenstand betreffen. Der Pfändungs- und Überweisungsbe-schluss kostet deshalb nicht zwei, sondern nur eine Gebühr (Zimmermann in Binz/Dörndorfer Petzold/Zimmermann, GKG-Kommentar, Auflage 2007, Rn. 2 zu Nr. 2111 GKG-VV).

Da es sich bei den Schuldnern um Gesamtschuldner handelt, fällt die Gebühr für die Ge-richtskosten für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses i. H. v. 15,00 EUR gem. Nr. 2111 GKG nur einmal an. Durch die Gerichtskosten soll die Tätigkeit des gerichtlichen Verfahrens abgegolten werden. Wenn Gesamtschuldner vorliegen, ist somit nur eine gerichtliche Maßnahme gegeben.
Manu_75

#18

31.07.2008, 19:53

Cool. Wollt grad schreiben, daß ich mir das merke, aber vermutlich werd ich es in Zukunft eher nicht brauchen ;-)
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