KfB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Olgy1607
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#1

29.07.2008, 21:20

Hallo liebe Leute,

habe eine Frage auf die mir in der Kanzlei keiner eine Antwort geben kann.

Wir haben ein Verfahren gewonnen, KFA gemacht und es ist ein KfB ergangen. Die Gegenseite hat wegen € 20,00 aus diesem KfB Erinnerung eingelegt. Dieser wurde durch Beschluss stattgegeben. Nun folgt meine Frage: Jetzt sind wir ja die beschwerte Partei, es ist aber noch kein neuer KfB ergangen, gegen den WIR nun wiederum Erinnerung einlegen können. Wie verfahren wir jetzt? Erst einmal gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde, oder was?

Keine Ahnung??!!

Bitte helft mir. Ich bedanke mich schon jetzt

Olgy1607
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#2

30.07.2008, 01:04

Ich verstehe den Sachverhalt nicht:

Wenn der Erinnerung stattgegeben worden ist, dann existiert doch ein neuer Beschluss = KFB. Es muss doch bei Stattgabe der Erinnerung der jetzt neue Festsetzungsbetrag genannt worden sein. :?:
~ Grüßle ~
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Bino
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#3

30.07.2008, 07:48

Stimmt, und 13 muss es wissen!!!
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#4

30.07.2008, 10:20

Bino hat geschrieben:Stimmt, und 13 muss es wissen!!!
Na, na, nun jage mir nicht am Vormittag schon die Tomatenfarbe ins Gesicht... :oops: :lol:

Oft moniert und bislang nix erreicht: Ohne eine detailliertere und auch exaktere Sachverhaltsangabe kann man auch keine gescheite Antwort geben. Bild
~ Grüßle ~
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Olgy1607
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#5

30.07.2008, 10:51

Hey Leute,

also es ist noch kein neuer KfB ergangen. Es ist ein Beschluss mit folgendem Inhalt ergangen: "Auf die Erinnerung des Beklagtenvertreters vom. .... wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom ... dahingehend abgeändert, dass die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten kostenpflichtig auf EUR 21,17 festgesetzt werden".

Am Ende kommt noch eine Verquotung

Oder ist das doch schon der KfB? Obwohl als Beschluss tituliert???

Ich hoffe, man kann jetzt verstehen was ich meine?? :-(

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Smilie
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#6

30.07.2008, 10:53

Ein KfB ist doch ein Beschluss - und darin sind ja "neue" Kosten festgesetzt worden - nämlich 21,17
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Olgy1607
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#7

30.07.2008, 11:20

oki doki, wahrscheinlich stand ich auf der leitung und habe das wichtigste Wort "neue" Kosten festgesetzt vor lauter Panik überlesen. Sorry, also für die Verwirrung. Es ist aber sehr schön zu wissen, dass man hier zusammenhält uns sich gegenseitig hilft.

Danke sehr an alle
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Smilie
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#8

30.07.2008, 11:32

Bitte bitte- null problemo :-)
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