Hallo liebe Leute,
habe eine Frage auf die mir in der Kanzlei keiner eine Antwort geben kann.
Wir haben ein Verfahren gewonnen, KFA gemacht und es ist ein KfB ergangen. Die Gegenseite hat wegen € 20,00 aus diesem KfB Erinnerung eingelegt. Dieser wurde durch Beschluss stattgegeben. Nun folgt meine Frage: Jetzt sind wir ja die beschwerte Partei, es ist aber noch kein neuer KfB ergangen, gegen den WIR nun wiederum Erinnerung einlegen können. Wie verfahren wir jetzt? Erst einmal gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde, oder was?
Keine Ahnung??!!
Bitte helft mir. Ich bedanke mich schon jetzt
Olgy1607
KfB
- 13
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Ich verstehe den Sachverhalt nicht:
Wenn der Erinnerung stattgegeben worden ist, dann existiert doch ein neuer Beschluss = KFB. Es muss doch bei Stattgabe der Erinnerung der jetzt neue Festsetzungsbetrag genannt worden sein.
Wenn der Erinnerung stattgegeben worden ist, dann existiert doch ein neuer Beschluss = KFB. Es muss doch bei Stattgabe der Erinnerung der jetzt neue Festsetzungsbetrag genannt worden sein.
~ Grüßle ~
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Na, na, nun jage mir nicht am Vormittag schon die Tomatenfarbe ins Gesicht...Bino hat geschrieben:Stimmt, und 13 muss es wissen!!!
Oft moniert und bislang nix erreicht: Ohne eine detailliertere und auch exaktere Sachverhaltsangabe kann man auch keine gescheite Antwort geben.
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Hey Leute,
also es ist noch kein neuer KfB ergangen. Es ist ein Beschluss mit folgendem Inhalt ergangen: "Auf die Erinnerung des Beklagtenvertreters vom. .... wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom ... dahingehend abgeändert, dass die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten kostenpflichtig auf EUR 21,17 festgesetzt werden".
Am Ende kommt noch eine Verquotung
Oder ist das doch schon der KfB? Obwohl als Beschluss tituliert???
Ich hoffe, man kann jetzt verstehen was ich meine??
Vielen Dank für Eure Hilfe
also es ist noch kein neuer KfB ergangen. Es ist ein Beschluss mit folgendem Inhalt ergangen: "Auf die Erinnerung des Beklagtenvertreters vom. .... wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom ... dahingehend abgeändert, dass die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten kostenpflichtig auf EUR 21,17 festgesetzt werden".
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Oder ist das doch schon der KfB? Obwohl als Beschluss tituliert???
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Ein KfB ist doch ein Beschluss - und darin sind ja "neue" Kosten festgesetzt worden - nämlich 21,17
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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oki doki, wahrscheinlich stand ich auf der leitung und habe das wichtigste Wort "neue" Kosten festgesetzt vor lauter Panik überlesen. Sorry, also für die Verwirrung. Es ist aber sehr schön zu wissen, dass man hier zusammenhält uns sich gegenseitig hilft.
Danke sehr an alle
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Bitte bitte- null problemo
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