Schuldner betreibt Sonnenstudio

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Darkeyes
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#11

28.07.2008, 14:23

Tigerle hat geschrieben: das hätte ich ja gemacht, aber der Schuldner hat im e.V. Protokoll angegeben, er würde nicht wissen, wo dieser Herr XY wohnt.
Hast Du denn schon im Netz geschaut, ob Du da was findest?

Ich würde auch erst mal so vorgehen wie HIMI das gesagt hat, wenn doch was an dieser "Abtretung" dran ist, kann der Herr XY immer noch ne Drittwiderspruchsklage machen.
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GV Alt
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#12

28.07.2008, 18:45

Abtretungen jeglicher Art kennt man zur Genüge. Von einer "pauschalen" Abtretung der Abendkasse habe ich noch nie gehört. Wenn der Schu. nichts entnehmen kann, wovon will er dann leben? Bleibt ihm garnichts von den 6-7.000,00 € Einnahmen übrig? - Das ist doch alles sehr komisch.

Also:
Auftrag zur Kasenpfändung in den Abendstunden und am Wochenende an den zuständigen GV (würde ich vorab mit ihm telef. besprechen). Da - je nach Lage der Dinge - bei Kassenpfändungen von "Gefahr im Verzuge" ausgegangen werden kann, wäre eine Durchs.-Anordnung nicht erforderlich.

Nach Pfändung der Abendkasse zahlt der GV aus. Der "mysteriöse Dritte" kann ja seine angeblichen Rechte im Wege der Dritt-Widerspruchsklage geltend machen (sofern der Schu. ihn daürber informiert).
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Tigerle
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#13

28.07.2008, 23:06

Ja das mit der Abtretung, und er weiss nicht wo der wohnt kam mir auch komisch vor.

Werde dann morgen mal - wenn er Sprechzeiten hat mit dem GV telefonieren.

Wenn ich die Abtretung sehen will, kann ich mich da direkt an den Schuldner wenden, oder muss ich das über den GV machen ?
HIMI
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#14

29.07.2008, 09:22

geh als Arbeitshypothese mal davon aus, daß die Abtretung getürkt und unwirksam ist. Abtretungen vor allem so umfassender Art solltest Du immer mit großer Skepsis betrachten. Grundsätzlich. Sie haben meistens nur den einen Zweck, Gläubiger wegen vermeintlicher Sinnlosigkeit von der Vollstreckung abzuhalten.

In diesem Fall hier bietet sich eine Kassenpfändung an, wie GV Alt und ich (weiter oben) vorgeschlagen haben, besprich das genaue Vorgehen mit dem GV.

Der verschwundene Herr XY müßte dann seinerseits die Initiative ergreifen, wenn er sein angeblich vorrangiges Recht aus der Pfändung, im Zweifel gerichtlich, geltend machen wollte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß es keinerlei derartige Folgen hat. Ich würde nicht einmal ausschließen, daß es den Herrn XY überhaupt nicht gibt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Tigerle
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#15

29.07.2008, 20:20

Habe mir den zuständigen Gerichtsvollzieher schon rausgesucht. Dieser hat am Donnerstag - Vormittag seine Geschäftszeiten, da werde ich gleich mal anrufen.

Vielen Dank für Eure Tips, ich werde Euch dann berichten.
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