Schuldner hat angeblich einen VB gegen einen Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

28.07.2008, 11:40

Mir liegt nun von unserem Schuldner die e.V. vor. In dieser hat er angegeben, dass er einen Vollstreckungsbescheid vorliegen hat gegen einen Herrn XY über DM .......

Ich habe im Internet geschaut, aber unter der im e.V. Protokoll angegebenen Anschrift diesen Namen nicht gefunden, da der Titel ja auch schon etwas älter ist, bin ich mir jetzt unschlüssig, was ich machen soll.

Ist es sinnvoll

1. die Herausgabe des Titels zu pfänden und dann direkt gegen den Drittschuldner vorzugehen.

2. oder reicht ein PfÜb um die angeblichen Ansprüche zu pfänden.

Kann ich denn vorher den Drittschuldner mal anschreiben, dass er dies an uns zahlen muss, und bekomm ich denn ohne weiteres notfalls beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft, wo sich der Drittschuldner nun aufhält ?

Was würdet Ihr machen ?
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romex
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#2

28.07.2008, 11:44

Kannst Du alles machen - nur stelle ich mir die Frage, warum! Wenn der einen so steinalten Titel gegen wen auch immer hat (DM!), kannst Du Dir doch selbst ausrechnen, dass da wohl nichts zu holen ist. Also ich persönlich würde die Akte ablegen (ggf. nach Rücksprache mit dem Mdt. in drei Jahren nochmal die ZV betreiben) und fertig. Alles andere kostet so viel Zeit (und Geld), dass sich das aus meiner Sicht überhaupt nicht lohnt! Es sind zu viele Leute einfach pleite und haben die e.V. abgegeben.

Und bedenke bitte, dass, wenn Du die Herausgabe des Titels verlangst, die Sache noch lange nicht erledigt ist.

Hat Dir jetzt bestimmt nicht viel weitergeholfen, aber ich denke, das bringt nichts - egal was Du machst.
Liebe Grüße,
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jenniver
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#3

28.07.2008, 12:03

Wie hoch ist der DM-Titel?
Du kannst ja unter der bekannten Adresse erst mal versuchen EMA bzw. Postanfrage durchzuführen.
Ich würde den DS auf alle Fälle vorher mal anschreiben, vielleicht besser anrufen und fragen, wie und wann er die Forderung bezahlt. Weißt du, ob dein Schuldner noch mehr Gläubiger hat? Dann solltest du natürlich schon recht schnell einen Pfüb beantragen.
Du solltest natürlich vorher auch mal mit dem Schuldner sprechen, warum er die Forderung damals nicht weiter betreiben lassen hat. Eventuell lag es ja noch nicht mal am DS, weil er nichts hat, sondern weil der Schudner dafür kein Geld hatte.
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#4

28.07.2008, 12:05

Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Vielleicht ist der Schuldner einfach nur so pleite, daß er sich nicht mal den GV leisten kann. Und hat von PKH noch nie was gehört. Oder hat einfach keine Lust auf Vollstreckung. Oder, oder...

Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert.
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Tigerle
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#5

28.07.2008, 12:16

unsere Forderung ca. 400,-- EUR

VB-Titel angebich über DM 8.230,14

1 weiterer angeblicher Anspruch EUR 200,-- z.Zt. angeblich vor Gericht wegen Klageerhebung

1 weiterer Anspruch auf DM 6.026, hier ist dem Schuldner der derzeitige Wohnort nicht bekannt.

Angeblich wurden vom Finanzamt die Unterlagen beschlagnahmt.

Mh. Vielleicht haben die ja dann auch schon alles gepfändet *heul*
eva:-)
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#6

28.07.2008, 12:25

Hallöchen,
warum hat euer Schuldner eigentlich die e.V. abgegeben wegen 400 Eur?? Gibt es da noch mehr Schulden oder will der seine Ruhe.

Ich würde auch wie von meiner Vorgängerin erwähnt versuchen an den DS ranzukommen und so kostengünstig wie möglich, ggf. dann vor einem PfÜb anschreiben um abzuklopfen, ob da noch was zu holen ist. Mehr als keine Rückmeldung kann ja nicht kommen.

LG eva
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romex
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#7

28.07.2008, 12:29

Ich denke, wenn der wegen 400 EUR die e.V. abgibt und so einen dicken Titel in der Hand hat und Unterlagen vom FinAmt beschlagnahmt wurden... dann ist das was nicht ganz sauber! Mein Chef sagt den Mandanten dann immer: Wir lassen das mal bleiben, damit wir dem schlechten Geld nicht noch "gutes" hinterherwerfen.

Also ich würde - wenn überhaupt - allenfalls irgendwelche Schreiben an S oder DS verschicken; aber keine kostenauslösenden Maßnahmen mehr tätigen. Wir höchst wahrscheinlich NIX bringen.

Liebe Grüße,
romex
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#8

28.07.2008, 12:43

ok dann werde ich wohl mal den DS anschreiben und hoffe, der wohnt noch da.

Danke Euch.
HIMI
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#9

28.07.2008, 12:44

ich würde mich erst mal darauf beschränken, den Drittschuldner zu ermitteln, wenn das einfach + schnell möglich ist, und feststellen, ob der vielleicht auch schon die EV abgegeben hat. In dem Fall würde ich die Sache begraben.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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romex
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#10

28.07.2008, 12:48

Ja, Tigerle, in der heutigen Zeit müssen wir einfach viele Dinge "begraben". Das habe ich auch oft - und mir tut das dann richtig leid für unsere Mandanten.

Liebe Grüße und viel Erfolg!

romex
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