Höchstens mit einer Strafanzeige...
Versuchen kann man es, ich denke aber, dass es ziemlich erfolglos sein wird.
Leider...
Schuldner wurde in 07 Restschuldbefreiung angekündigt
Hallöchen,
eine Annmeldung ist bis zum SChlusstermin möglich. Aber es gibt bestimmte Ausschlussfristen.
In meiner alten Kanzlei haben wir keine nachträglichen Anmeldungen mehr aufgenommen, wenn der Schlusstermin bestimmt wurde. Zum einen wegen der Kosten von 15,00 € und zum anderen wird man dann nicht im Verteilungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Sprich, für´n ....
Die Gläubiger haben auch die entsprechende Mitteilung von uns erhalten.
Die meisten Mandanten müssen aber ihre Forderung wegen der Buchhaltung anmelden. Also, beim Vewalter - wenn möglich mit Kopie eines Titel - schriftlich anfragen, ob eine Quotenaussicht besteht. Meisten ist eh Quote 0.
So kann man abwägen, ob es sich lohnt 15,00 € für die nachträgliche PRrüfung zu blechen (wenn´s dann noch rechtzeitig ist).
eine Annmeldung ist bis zum SChlusstermin möglich. Aber es gibt bestimmte Ausschlussfristen.
In meiner alten Kanzlei haben wir keine nachträglichen Anmeldungen mehr aufgenommen, wenn der Schlusstermin bestimmt wurde. Zum einen wegen der Kosten von 15,00 € und zum anderen wird man dann nicht im Verteilungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Sprich, für´n ....
Die Gläubiger haben auch die entsprechende Mitteilung von uns erhalten.
Die meisten Mandanten müssen aber ihre Forderung wegen der Buchhaltung anmelden. Also, beim Vewalter - wenn möglich mit Kopie eines Titel - schriftlich anfragen, ob eine Quotenaussicht besteht. Meisten ist eh Quote 0.
So kann man abwägen, ob es sich lohnt 15,00 € für die nachträgliche PRrüfung zu blechen (wenn´s dann noch rechtzeitig ist).
Achso, wegen der Frage zu der Zinsberechnung...
Zinsen dürfen nur bis zum Tag der ERöffnung angemeldet werden. Es sei denn, das Gericht hat im Eröffnungsbeschluss zur Anmeldung von Forderungen nach § 39 aufgefordert, dann bis zum Tag der Anmeldung. Ist aber sehr selten geworden.
Den ERöffnungsbeschluss findest du unter insolvenzbekanntmachungen.de und auch andere Bschlüsse (Schlusstermin)
Die Anmeldung kannst du natürlich formlos machen. Hauptsache es ist nach Hauptforderung, Forderungsgrund, Kosten etc. aufgeschlüsselt und der Gläubiger ist benannt usw. Und GANZ WICHTIG!! NIE die Unterlagen vergessen, sprich Kopie des Titels, Kostennachweise...
Nichts ist schlimmer, als dann noch ewig viele Portokosten für Übersendung von weitern Unterlagen auszugeben.
Zinsen dürfen nur bis zum Tag der ERöffnung angemeldet werden. Es sei denn, das Gericht hat im Eröffnungsbeschluss zur Anmeldung von Forderungen nach § 39 aufgefordert, dann bis zum Tag der Anmeldung. Ist aber sehr selten geworden.
Den ERöffnungsbeschluss findest du unter insolvenzbekanntmachungen.de und auch andere Bschlüsse (Schlusstermin)
Die Anmeldung kannst du natürlich formlos machen. Hauptsache es ist nach Hauptforderung, Forderungsgrund, Kosten etc. aufgeschlüsselt und der Gläubiger ist benannt usw. Und GANZ WICHTIG!! NIE die Unterlagen vergessen, sprich Kopie des Titels, Kostennachweise...
Nichts ist schlimmer, als dann noch ewig viele Portokosten für Übersendung von weitern Unterlagen auszugeben.
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]