Schuldner verstorben. Vorgehensweise?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mokey1
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#21

08.11.2007, 13:30

und deswegen bin ich der Meinung, dass die ZV-Maßnahme aufgrund gleichzeitiger Anträge bereits begonnen hat
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Lucilla
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#22

17.07.2008, 17:55

Ich habe nun einen Schuldner der gerade knapp ne Woche, bevor wir die Klage einreichen wollten, verstorben ist. Wenn ich das dem Gericht nun so mitteile, würden die ein berechtigtes Interesse darin sehen, wenn wir nun die Nachlassakte einsehen wollen?
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
HIMI
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#23

17.07.2008, 18:55

ich denke, schon. Vielleicht ein Mahnschreiben oder so beilegen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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dutzi
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#24

25.08.2008, 11:31

Hi
hab hierzu mal eine Frage.
Wenn ich diese Anfrage beim Nachlassgericht wegen den Erben mach, kostet das dann was?
Weil die Forderung unserer Mandantschaft ist nur noch 345,00 € und jetzt wollen die eben wissen ob das was kostet.
Können wir da dann auch irgendwelche Gebühren abrechnen?
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charly03
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#25

25.08.2008, 11:55

Du meinst die Anfrage, ob und welche Erben vorhanden sind? Nein, dafür entstehen keine Kosten.

Wenn ihr vorher schon für die Mandantschaft tätig gewesen seid, wird die Anfrage wohl unter die bereits entstandenen Gebühren fallen.
Zuletzt geändert von charly03 am 25.08.2008, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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dutzi
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#26

25.08.2008, 11:55

Das ist gut ok.
Und können wir für unsere Tätigkeit Gebühren verlangen nach RVG?
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charly03
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#27

25.08.2008, 11:56

Hab oben nochmal editiert..
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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dutzi
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#28

25.08.2008, 12:32

Ok alles klar
:thx dir
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HoSerra
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#29

17.10.2013, 09:21

Hallo liebe Forenmitglieder,

habe da ein ganz ähnliches Problem und eine noch blödere Frage :oops:

Wir haben für unseren Mdt. einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser ist dem Schuldner am 25.09.2013 zugestellt worden.

Daraufhin haben wir ZV Auftrag erteilt. Leider ist der Schuldner dann am 08.10.2013 verstorben.

Schreiben jetzt ersteinmal das Nachlassgericht zur Ermittlung der Erben an. Und nun zu meiner Frage:

Wenn mir diese bekannt sind, muss ich dann den Titel nochmals an diese zustellen lassen?

Oder dann den VB auf die Erben umschreiben lassen beim zentralen Mahngericht?
:roll:

Stehe hier buchstäblich auf dem Schlach und habe leider keine Kollegin die ich fragen könnte. Brauche daher DRINGEND und schnell eure kompetente Hilfe. :wink2
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#30

17.10.2013, 09:26

Hallo liebe Forenmitglieder,

habe da ein ganz ähnliches Problem und eine noch blödere Frage :oops:

Wir haben für unseren Mdt. einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser ist dem Schuldner am 25.09.2013 zugestellt worden.

Daraufhin haben wir ZV Auftrag erteilt. Leider ist der Schuldner dann am 08.10.2013 verstorben.

Schreiben jetzt ersteinmal das Nachlassgericht zur Ermittlung der Erben an. Und nun zu meiner Frage:

Wenn mir diese bekannt sind, muss ich dann den Titel nochmals an diese zustellen lassen?

Oder dann den VB auf die Erben umschreiben lassen beim zentralen Mahngericht?
:roll:

Stehe hier buchstäblich auf dem Schlach und habe leider keine Kollegin die ich fragen könnte. Brauche daher DRINGEND und schnell eure kompetente Hilfe. :wink2
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