Kommentar zu § 52 ZVG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tine
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#1

30.06.2008, 15:25

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche ein Kommentarauszug zum § 52 ZVG
zum Thema Erbbauzins. Wer kann mir hier weiterhelfen?
LG Tine
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