Pfändung Gesellschaftsanteile

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Heike19
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#1

25.06.2008, 11:17

Hallo zusammen. Brauche mal eure Hilfe.

Habe hier einen Schuldner, welcher mit seiner Frau Eigentümer eines Grundstückes ist.

Da der Titel nur auf den Schuldner lautet und nicht auf seine Frau, kann ich somit nur die Gesellschaftsanteile pfänden.

Hat jemand schon mal sowas gemacht und eventuell ein Muster für mich?

Vielen Dank!!
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#2

25.06.2008, 12:08

Handelt es scih bei den Schuldner um eine Gesellschaft? Ich brauche mehr Details
gkutes

#3

25.06.2008, 12:08

du willst gesellschaftsanteile an einem grundstück pfänden? höh???
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#4

25.06.2008, 12:10

Wer ist denn Schuldner? Eine Gesellschaft?
Was soll den gepfändet werden? Soll ein Grundstück gepfändet werden oder sollen Gesellschaftsanteile gepfändet werden, da der Schuldner Gesellschafter ist?
Heike19
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#5

25.06.2008, 12:42

Im Grundbuch sind eingetragen:

Der Ehemann und die Ehefrau als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Da ich ja in dem Grundbuch keine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann, da ich ja nur einen Titel auf den Ehemann als Schuldner habe, kann ich ja nur noch die Gesellschaftsanteile pfänden.

Oder seht ihr das anders?

Es kann doch nicht sein, dass der Schuldner sich ein Grundstück kauft und man da nicht pfänden kann.
Heike19
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#6

25.06.2008, 14:24

:wink1
LG Heike19
Heike19
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#7

26.06.2008, 16:57

Hallo,

habt ihr mich vergessen oder weiß keiner von Euch einen Rat für mich?
LG Heike19
gkutes

#8

26.06.2008, 17:14

leider bin ich mit ZV nicht so bewandert... mein programm gibt leider auch keinen vorschlag.

hast du schon mal gegoogelt?
hab hier was aus nem anderen forum von einem Rechtspfleger:
"die Pfändung der Gesellschaftsanteile erfolgt durch Pfändungs-und Überweisungsbeschluss.
Drittschuldner ist die Gesellschaft.
Details findest du z. B. bei Stöber, Forderungspfändung.
Die Erfolgsaussichten sehe ich aber als eher gering an, da die Verwertung durch veräusserung der Gesellschaftsanteile erfolgen müsste (wenn die Gesellschaft durch die Pfändung nicht aufgelöst wird).
Und die Interessenetn an GbR Anteilen einer (fast) Pleite GbR dürften sich in Grenzen halten."
gkutes

#9

26.06.2008, 17:15

außerdem hab ich grad mal in die foreno-suche reingeklickt - da kommen auch jede menge threads.

des ist leider das einzige was ich dazu sagen kann.

sorry
Heike19
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#10

26.06.2008, 17:36

Danke erstmal.

Da muss ich nochmal stöbern :-)
LG Heike19
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