PfÜB eines Bankkontos - Kontoauszüge
Also, dass ich die Auszüge dann von der Bank bekomme, also quasi den Anspruch des Schuldners auf Erteilung von Kontoauszügen pfände - hab ich das richtig verstanden???
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Hm, aber wenn dem so ist, kann ich das dann nicht mit in den gleichen PfÜB nehmen? Ist doch der gleiche Drittschuldner....
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Muss das leider nochmal anschieben.... Ist wohl untergegangen...
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Ich pfände auch grundsätzlich die Kontoauszüge mit. Aber in letzter Zeit habe ich das selbe Problem wie Ille. Mir wird die Pfändung der Kontoauszüge immer aus dem Pfüb gestrichen mit dem Verweis auf den Beschluss des LG Stuttgart vom 28.09.2007. Das Landgericht hat in diesem Beschluss festgestellt, dass eine Pfändung der Kontoauszüge ein Ausforschungspfändung wäre. Ein extra Pfüb reicht da auch nicht. Ich bekomme die Pfändung der Kontoauszüge trotzdem nicht durch. Gegen diesen Beschluss ist wohl das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zugelassen worden. Weiß jemand. ob Rechtsbeschwerde eingelegt worden ist gegen diesen Beschluss? Ist es jetzt besser den Passus mit der Kontoauszügepfändung erstmal aus dem Pfüb zu streichen, da er ja sonst leider nicht oder nur sehr spät erlassen wird?
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Also Mara ich würde es erstmal rausnehmen, bis ich näheres weiß, ob gegen diesen Beschluss die Rechtsbeschwerde eingelegt wurde und wie man diesen Passus mit den Kontoauszügen durchbekommt beim Gericht. Sonst wirst du immer wieder ne Mitteilung vom Gericht bekommen.
Also ich würde es erstmal ohne machen, bis ich Klarheit habe.
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Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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