Pfändung Miete trotz Zwangsversteigerung- u. verwaltung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ninibatz
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#1

11.06.2008, 11:02

Hallo Zusammen,

habe letzte Woche ein VZV an die Mieter unseres Schuldners abgesandt. Hatte aber übersehen, dass die Eigentumswohnung und das Wohnhaus bereits in der Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung sind. Dass die Mieten schon von einer anderen Kanzlei gepfändet werden, steht allerdings nicht drin. Kann ich den PfÜB jetzt trotzdem hinterherschicken oder ist das absoluter Mist? Wie müsste ich sonst weiter vorgehen?

Danke für Eure Hilfe...
ninibatz
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#2

12.06.2008, 10:23

:wirr
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#3

12.06.2008, 10:52

Hallo,

den Pfü würde ich nicht hinterherschicken, weil dieser spätestens wenn das Gericht dich darauf hinweist, dass die Zwangsverwaltung besteht, sowieso zurückgenommen werden müsste (also unnötige Kosten) :) .

Du kannst aber einen Antrag auf Beitritt zur Zwangsverwaltung stellen. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des ZVG.
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Jupp03/11

#4

12.06.2008, 11:13

Schau mal in § 865 Abs. 2 ZPO.
ninibatz
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#5

13.06.2008, 09:33

Kann mir jemand sagen, wie ich der Zwangsverwaltung beitrete? Antrag etc... Habe jetzt sämtliche Bücher durch aber leider nichts gefunden. Habe sowas noch nie gehabt...
jenniver
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#6

13.06.2008, 10:07

Antrag auf Beitritt zum Zwangsverwaltungsverfahren
In der Vollstreckungssache
können die Gläubiger von dem Schuldner aufgrund der beigefügten vollstreckbaren beanspruchen:
Der Schuldner ist Eigentümer des beim Gericht im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentums, (Bezeichnung, Blatt, Flur, Flurstück) verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im
Wegen der obigen Ansprüche der Gläubiger sowie wegen der Kosten dieses Verfahrens beantrage ich namens und mit Vollmacht der Gläubiger den Beitritt zum Zwangsverwaltungsverfahren dieser Wohnung.
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#7

13.06.2008, 10:19

:zustimm
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