Nachweise bei einer Titelumschreibung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Marri
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#1

05.06.2008, 15:27

Hallo,

ich habe hier meine erste Titelumschreibung und weiß nicht weiter, weil ich sowieso keine Ahnung habe, vor allem da ich die Sache nur „geerbt“ habe und Chef ist nicht da zum fragen.

Folgendes Problem: Wir haben hier einen VB, ausgestellt auf Otto Schuldner. Dieser hatte eine Gewerbe angemeldet, mit welchem unser Mandant das Geschäft auch getätigt hat. Als Schuldner ist die natürliche Person Otto Schuldner angegeben.
Nun hat er das Gewerbe aber wie wir festgestellt haben, bereits am 01.02.2001 abgemeldet (das war lange vor der Titulierung) und stattdessen hat seine Frau Gretchen Schuldner am 15.01.2001 unter derselben Adresse das gleiche Gewerbe angemeldet wie ihr Ehemann. Chef ist der Meinung, dass es sich um Rechtsnachfolge handelt, da sie das Gewerbe ja weiterführt. Otto Schuldner ist auch bei seiner Ehefrau beschäftigt (bekommt natürlich nur einen geringen Lohn, der unpfändbar ist).

Nun will Chef den Titel umschreiben lassen auf die Ehefrau, wir haben aber nur Gewerbeamtsauszüge und laut Schreiben vom Gericht und Zöller brauchen wir Handelsregisterauszüge. Da haben wir aber nur Negativauskünfte, da die beiden natürlich nicht im HR drin stehen.

Reicht das zusammen mit den Gewerberegisterauszügen aus? Bei Gericht erreiche ich keinen der mir da weiterhelfen könnte, die haben anscheinend hitzefrei.

Ich bin der Meinung, das reicht nicht aus aber da es um gut und gerne 70.000 EUR geht, muss man alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen und ich lasse mich diesmal gerne eines besseren belehren.

Jemand eine Idee/Vorschlag/rettende Hand?

Vielen Dank.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
HIMI
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#2

05.06.2008, 15:45

von wann sind denn Forderung und VB?

Auf der Basis nur der Gewerbeamtsauskünfte die Titelumschreibung hinzubekommen, dürfte sehr schwierig sein. Euch fehlt damit immer noch jeder Nachweis der Rechtsnachfolge. Ihr bräuchtet einen Kaufvertrag (ich weiß.. ich weiß) oder sonst einen Nachweis.

Aber probierts mal mit den Negativauskünften, mehr als "nein" sagen kann das Gericht auch nicht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Kordu

#3

05.06.2008, 15:52

Marri hat geschrieben:Reicht das zusammen mit den Gewerberegisterauszügen aus? Bei Gericht erreiche ich keinen der mir da weiterhelfen könnte, die haben anscheinend hitzefrei.
So heiß ist es in Hannover ja nun wieder auch nicht. :lol:

Aber unabhängig davon: :zustimm @HIMI
Marri
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#4

05.06.2008, 15:52

Die Forderung ist aus 2004. Also nachdem das Gewerbe abgemeldet wurde, aber da er weiterhin da gearbeitet hat und wohl auch denselben Job macht wie vorher, nur dass offiziell seine Ehefrau der Chef ist, hat meine Vorgängerin ihn als Schuldner angegeben (Nicht der erste und auch nicht der letzte Fehler den sie in dieser Akte gemacht hat. Das Ding ist eine Katastrophe.)

Einen Kaufvertrag o. ä. werden wir ja wohl kaum kriegen. Obwohl, wenn der Schuldner das nächste Mal hier anruft und sich über irgendwelche angeblichen Schikanen beschwert, dann kann ich ihn ja mal fragen :-)
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Marri
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#5

05.06.2008, 15:56

@Kordu

Ist nicht das Gericht in Hannover. (Im Übrigen ist mir ziemlich warm, aber bei mir ist das eigentlich Dauerzustand. Aber das ist gut für meine Heizkostenabrechnung :-) )
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Kordu

#6

05.06.2008, 16:00

Marri hat geschrieben:@Kordu

Ist nicht das Gericht in Hannover. (Im Übrigen ist mir ziemlich warm, aber bei mir ist das eigentlich Dauerzustand. Aber das ist gut für meine Heizkostenabrechnung :-) )
Ach so ... ich dachte Hannover!! :lol:
Jupp03/11

#7

05.06.2008, 16:03

Hier wird wohl neues Verfahren eingeleitet werden müssen, da der Inhaberwechsel schon 2001 war, die Forderung aber erst 2004 entstanden ist. Da hat einer seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Marri
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#8

05.06.2008, 16:08

Ich weise alle Schuld von mir, ich habe die Akte erst bekommen, als alles schon zu spät war. Und jetzt muss ich mich hier um die Schadensbegrenzung bemühen. :-(

Nicht das erste Mal, dass ich eine Katastrophen-Akte aus dem "Erbe" meiner Vorgängerin ziehe.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Jupp03/11

#9

05.06.2008, 16:09

Um Gottes Willen, so hatte ich das auch nicht gemeint.
Marri
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#10

05.06.2008, 16:14

Weiß ich doch. Ich doch auch nicht.

Ich weiß schon wer die Schuld dafür trägt, aber diejenigen sind gerade (Gott sei Dank) nicht da und ich kann nícht mit dem Finger auf sie zeigen.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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