Pfändung der Miete beim Sonderverwalter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Heimburger
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#1

02.06.2008, 11:14

Hallo,

weis jemand, ob ich die Miete auch direkt beim Sonderverwalter pfänden kann. Laut WEG ist glaube ich leider immer Mieter der Drittschuldner. Wenn ja, weis jemand einen Pfändungstext, der dem Rechtspfleger auch gefällt.

Danke
jenniver
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#2

02.06.2008, 11:17

Bei welchem Sonderverwalter? Oder meinst du Zwangsverwalter?
HIMI
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#3

02.06.2008, 11:46

was ist ein "Sonderverwalter?"
ich glaub mich knutscht ein Elch
Heimburger
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#4

02.06.2008, 11:55

Ne nicht Zwangsverwalter; ein Sonderverwalter regelt für den Vermieter alles. Er erstellt die Betriebskostenabrechnung, schaut das die Mieten rechtzeitig gezahlt werden usw. Die vom Mieter zu zahlende Miete geht nicht direkt an den Vermieter, sondern an den Sonderverwalter. Dieser leitet, soweit keine anderen Kosten hiervon beglichen werden müssen, diese Miete an den Vermieter weiter.
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puppa2402
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#5

02.06.2008, 12:01

Ich glaube, Du musst auf jeden Fall beim Mieter direkt pfänden. Der muss dann die Kaltmiete an Euch abführen und die Nebenkosten weiterhin an den Sonderverwalter. Du kannst den Sonderverwalter ja nach Erhalten der Drittschuldnererklärung noch gesondert anschreiben und die Pfändung ankündigen.
Liebe Grüße
puppa

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Heimburger
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#6

02.06.2008, 15:47

MMh, irgendwie muss man doch den Anspruch des SChuldners auf Auszahlung der Miete vom Sonderverwalter pfänden können.

Im Übrigen - gepfändet wir immer die Kaltmiete einschließlich Nebenosten. Der SChuldner selbst muss zusehen, wie er die Nebenkosten aufbringt.
HIMI
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#7

02.06.2008, 16:51

ich nicht so genau, was das bringen soll, denn Du pfändest doch die Miete bei den Mietern. Bist Du denn sicher, daß der Zahlungsfluß über ein Konto des "Sonderverwalters" (was ist das?) geht und der nicht nur verfügungsberechtigt ist?
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Heimburger
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#8

02.06.2008, 17:45

Der Sonderverwalter ist verfügungsberechtigt. Er darf diese dem Mieter zustehende Miete aber nur an Dritte auszahlen, wenn dieser auch gepfändet / beschlagnahmt ist. Der Sonderverwalter handelt im Namen vom Vermieter und nicht vom Mieter. Der Sonderverwalter verwaltet nur die Mieteinnahmen usw.

Was das bringen soll, der Mieter (in meinem Fall eine alte Frau) bekommt es nicht mit der Angst zu tun. Es entsteht weniger SChreibkram usw.
HIMI
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#9

02.06.2008, 18:10

bin vielleicht etwas dämlich, aber ich weiß immer noch nicht was den "Sonderverwalter" von einem vom Vermieter ganz normal mit der Wohnungsverwaltung beauftragten Verwalter unterscheidet.

Wenn ich Dich recht verstehe verwaltet der Sonderverwalter sozusagen das Mietgeschäftskonto des Eigentümers, der Kontoinhaber ist(??). Dann wäre das Geld ja schon da, wo es genau nicht hin soll. Ich sehe momentan nicht so den Anspruch des Schuldners gegen den Verwalter.

Sei's drum: Drittschuldner ist und bleibt der Mieter, denn gegen den hat der Vermieter seine Mietforderung, alte Frau mit oder ohne Angst hin oder her.
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jenniver
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#10

02.06.2008, 19:41

Der Sonderverwalter ist also die Hausverwaltung des Vermieters. Warum pfändest du nicht das Konto? Ansonsten würde ich als DS auch den Hausverwalter mit reinnehmen. Wenn der Mieter als DS die Miete an euch zahlt und diese geht nicht mehr auf dem Mietenkonto bei der Hausverwaltung ein, dann bekommt der Mieter von der Hausverwaltung wahlweise erst mal eine Mahnung oder direkt bei 2 rückständigen Mieten die fristlose Kündigung. Woher soll die Hausverwaltung denn wissen, das die Mieter wegen eines Pfüb an euch zahlen.
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