hab eine dringende frage an Euch.
Ich habe ein vollsteckbares Urteil in dem unser Gegner nunmehr verurteilt wurde, die Räume geräumt an den Kläger (wir) herauszugeben.
Es handelt sich hierbei um einen Supermarkt.
Jetzt meine Frage:
Muss ich bei einer Räumung von gewerblichen Räumen etwas besonderes beachten. Nach meinen Recherechen fallen hierbei keine Besonderheiten, auch die Räumungsfristen, die bei Wohnraumvollstreckung anfallen, müssen hier laut meiner Recherche nicht eingehalten werden.
Das heißt ich kann einen normalen Räumungs- und Herausgabeantrag stellen. Oder ?
Wer kann mir weiterhelfen. Wir müssen Montag die Räumung beantragen und spätestens Di. oder Mi diese durchführen, da unser Mandant die gewerbl. Räume dringend selbst benötigt.
Vielen Dank schon mal.
Gruß
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)