Ruhendstellung/Aufhebung eines Pfübs bei Sparkasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wimo52
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#1

28.05.2008, 12:32

hallo
ich habe gesehen, dass das thema schon diskutiert wurde. Scheinbar ist es bei sparkassen nicht mehr möglich - aus arbeitsaufwandstechnischen gründen - pfübs rangwahrend ruhend zu stellen.

durch zufall habe ich gestern in einem telefonat mit einem sachbearbeiter der sparkasse erfahren, dass selbst nunmehr die aufhebung der pfändung durch ein fax/brief an die sparkasse nicht mehr möglich ist.

man muss nun den weg über das gericht gehen, welches den pfüb erlassen hat und den antrag zurücknehmen! dann ergeht ein beschluss, der dann der sparkasse vorgelegt werden muss um die pfändung aufzuheben.

was ist das denn nun wieder? hat jemand erfahrung damit? oder hat der mir gestern einen bären aufgebunden? leider erreiche ich die sachbearbeiterin beim AG nicht.

grüße
wimo
Kimmy

#2

28.05.2008, 12:34

Wenn du die Pfändung zurücknimmst, verlierst du deinen Rang. Das würde ich nie, nie tun!

Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens. Die Sparkasse hat da eigentlich gar nichts zu sagen. Wenn die die Pfändung nicht ruhend stellt, finde ich, ist es nicht dein Problem, das Problem soll doch dann mal schön der Schuldner lösen!
jenniver
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#3

28.05.2008, 12:37

Das die Pfändung nicht mehr ruhend gestellt gestellt werden kann bekommst du schon in der DS-Erklärung mitgeteilt. Bis jetzt ist anscheinend die SPK die einzige Bank, die so arbeitet. Bei anderen Banken hatte ich es auch noch nicht, nur dort.
Silke76
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#4

28.05.2008, 12:37

Davon habe ich auch noch nichts gehört. Ich habe bisher die Kontopfändung immer für ruhend gestellt, hatte bisher damit auch noch keine Probleme. Kann Dir da leider auch nicht weiterhelfen.

Würde mich aber auch mal interessieren, ob das stimmt, was der Mitarbeiter Dir da aufgetischt hat.
Gruss Silke76
Manu_75

#5

28.05.2008, 12:41

Mir ist das eigentlich auch neu. Die Rechtsabteilung der hiesigen Sparkasse ist total umgänglich, hab mit der Sachbearbeiterin schon öfter zu tun gehabt.

In letzter Zeit hatte ich bei der SK zwar keine Ruhendstellung, aber warum es einen großen Aufwand darstellen sollte, mit einem Brief die Pfändung aufzuheben, begreif ich nicht wirklich. Wenn man das übers Gericht machen würde, bekäm die SK ja dann auch von dort die Post...

Und den Antrag auf Erlaß des Pfüb kann man doch schon gar nicht zurücknehmen; das würde ich doch nur tun, wenn ich den unrechtmäßig oder falsch gestellt hätte, aber schließlich war er doch berechtigt.

Soll die Pfändung ruhendgestellt werden, weil der Schuldner raten zahlen will? Dann laß den doch mal auf die Sparkassen-Sachbearbeiter los ;-)
Bärchen

#6

28.05.2008, 12:41

:zustimm Silke76
Ich hab davon auch noch nichts gehört. Letzten Monat hab ich noch bei der hiesigen SPK ein Pfüb ruhend gestellt.
Das wird wahrscheinlich eine neue Masche von den Banken sein so nach dem Motto: Vielleicht fallen die darauf hin und der Kunde hat noch einmal Glück gehabt.

Ich hab ja inzwischen eher so das Gefühl, dass die SPK immer mehr das Tun von der Citibank und Postbank annimmt. Sobald ein Pfüb eingeht, wird das Konto gekündigt.
wimo52
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#7

28.05.2008, 12:48

ich habe noch gar keine ds-erkärung. der schuldner hat bereits zwei weitere zahlungen geleistet. eine teilzahlung wäre nun noch offen. nur deshalb bin ich ausnahmsweise mit der aufhebung einverstanden.

ich kann nur nicht glauben, dass ich diese nur über das gericht hinbekomme. und muss ich dann meinen antrag auf Pfüb (der ja nun schon erlassen ist und zugestellt ist) wieder zurücknehmen)?

ich kann doch keinen antrag, über den schon entschieden wurde, zurücknehmen...


wimo
rosa

#8

28.05.2008, 14:10

ich habe noch gar keine ds-erkärung
dann würde ich die mal anfordern, sie sind zur abgabe verpflichtet!!!!
nur deshalb bin ich ausnahmsweise mit der aufhebung einverstanden
auch dann wäre ich nicht damit einverstanden!
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advocatus diaboli
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#9

28.05.2008, 14:13

wimo52 hat geschrieben:[...]dass selbst nunmehr die aufhebung der pfändung durch ein fax/brief an die sparkasse nicht mehr möglich ist. man muss nun den weg über das gericht gehen, welches den pfüb erlassen hat und den antrag zurücknehmen!
Das ist doch aber die persönliche Rechtsansicht des guten Mannes von der Sparkasse. Kann er das auch sauber begründen, so mit Paragraphen und ähnlichem? :wink:
_steffi_

#10

28.05.2008, 14:24

:zustimm

Außerdem mögen sich doch bitte die SK dann mit den Sch rumschlagen.

Wenn wir nicht mehr ruhend stellen dürfen, gibts eben gar kein Entgegenkommen mehr, da bleibt das Konto halt zu und der Sch muss zu Gericht semmeln und eine Einstellung der Maßnahme erwirken.
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